Gerichtsbeschluss Deutschland muss abgeschobenen Afghanen zurückholen

Sigmaringen · Ein Flüchtling, der über Bulgarien nach Afghanistan abgeschoben wurde, muss unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Asyl beantragen: Wie läuft ein Asylverfahren ab?
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So läuft das Asylverfahren ab

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Foto: Endermann, Andreas

Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" über den Fall berichtet.

Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des Bamf ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September nach Bulgarien abgeschoben.

Abschiebung nach Bulgarien sei nicht zulässig gewesen

Allerdings hatte eine beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung aufschiebende Wirkung. Er hätte also nicht nach Bulgarien abgeschoben werden dürfen. Die Abschiebung sei deshalb falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher.

Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden jedoch nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.

Das Bamf erklärte: "Die Bearbeitung der beteiligten Behörden führte durch Verkettung von Umständen im vorliegenden Fall dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nicht berücksichtigt werden konnte", teilte eine Sprecherin mit. Das Amt "organisiert die Möglichkeit, den Antragsteller zurückzuholen".

(ate/dpa)
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