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Forderung der SPD: Gesetz gegen Kündigung wegen Kleindiebstählen

zuletzt aktualisiert: 21.12.2009 - 08:47

Osnabrück (RPO). Die SPD will Kündigungen wegen geringfügiger Diebstähle am Arbeitsplatz per Gesetz ausschließen. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, sagte: "Wir werden im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen soll."

Das BAG hat ein aktuelles Urteil zu Kündigungen gefällt.  Foto: Jens Schierenbeck, gms
Das BAG hat ein aktuelles Urteil zu Kündigungen gefällt. Foto: Jens Schierenbeck, gms

Das sagte sie gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Kritik an dem Vorstoß kam aus der Wirtschaft und Arbeitsrichtern. Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen, sagte Kramme. "Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen."

Die SPD will zudem durchsetzen, dass der Verdacht eines Bagatelldeliktes nicht mehr ausreicht, um Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Mit der Initiative reagieren die Sozialdemokraten auf eine Serie umstrittener Entlassungen wegen Diebstählen am Arbeitsplatz, etwa von Brötchen, Kuchen, Frikadellen oder Pfandbons.

Die Schäden durch Diebstähle am Arbeitsplatz belaufen sich nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der BDA kritisierte die SPD-Pläne in der "NOZ" scharf: "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", wird BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. zitiert.

Arbeitsrichter zeigten sich ebenfalls skeptisch. "Ich halte den Vorstoß für Aktionismus. Eine Bagatellgrenze wirft mehr Fragen auf als sie löst", sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Arbeitsrichter, Joachim Vetter, den Angaben zufolge. Die Gerichte nähmen schon heute in jedem Einzelfall eine Abwägung aller Interessen vor.

Quelle: AP/csr

 
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