Krankenkassen Gesundheit - Was Kassen noch zahlen

Düsseldorf (rpo). Millionen Versicherte werden sich bei ihrer nächsten Gehaltsabrechnung wundern: Die Krankenversicherung wird teurer. Zwar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Juli ihre Beiträge um 0,9 Prozentpunkte senken, doch das wirkt sich nur für den Arbeitgeber positiv aus - der Versicherte muss mehr zahlen.

Das zahlen die Kassen
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Foto: ddp

Gleichzeitig wird nämlich ein Extra-Beitrag von 0,9 Prozentpunkten fällig, für den die Mitglieder allein aufkommen müssen - ohne Mithilfe des Arbeitgebers. Auf das Konto könnte sich die Neuerung zum Beispiel so auswirken: Wer monatlich 2.000 Euro brutto verdient, zahlt dann neun Euro im Monat mehr - das sind 108 Euro im ganzen Jahr. Auch Rentner bleiben von dieser faktischen Erhöhung nicht verschont. Nur wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss den Zusatzbeitrag nicht bezahlen.

Die Neuerung ist Teil der Gesundheitsreform. Und sie ist ein Novum im paritätisch finanzierten Krankenversicherungssystem in Deutschland. Bisher teilten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten brüderlich: Betrug ein Krankenkassenbeitrag 14 Prozent, zahlten sowohl der Versicherte als auch sein Arbeitgeber je sieben Prozentpunkte. Nach dem 1. Juli wird der Beitrag auf 13,1 gesenkt - der Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte, also 6,55 Prozentpunkte. Der Versicherte muss dann ebenfalls 6,55 zahlen und zusätzlich die 0,9 Prozentpunkte für den Sonderbeitrag, macht also 7,45 Prozentpunkte.

Das Ziel: Die Lohnnebenkosten sollen gesenkt werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat errechnet, dass die deutschen Betriebe dadurch jährlich um 4,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Entgehen kann der Erhöhung eigentlich niemand, der gesetzlich versichert ist. Allerdings sind die Krankenkassen auch danach noch unterschiedlich teuer - es könnte also Sinn machen, die Beiträge und die Leistungen zu vergleichen und gegebenenfalls die Kasse zu wechseln. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gilt bei dieser Beitragserhöhung das Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann spätestens ein Monat nach der Erhöhung, also bis zum 31. August.

Wer bereits länger als 18 Monate Mitglied der Kasse ist, kann auch ohne Berufung auf das Sonderkündigungsrecht wechseln. Wird Ende Juni noch gekündigt, ist der Umstieg frühestens zum 1. September möglich.

Übrigens sind mit dem Sonderbeitrag keine Änderungen beim Zahnersatz oder beim Krankengeld verbunden. Die Kassenleistungen für Zahnersatz bleiben wie gehabt erhalten. Bereits im Januar 2005 waren die prozentualen Anteile der Kassen an den Kosten beim Zahnersatz durch "befundbezogene Festzuschüsse" ersetzt worden - also feste Beiträge, abhängig vom Befund.

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