Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Kabinett Widerstand gegen die Gesundheitskarte

Berlin · Das Kabinett beschließt am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es gibt aber noch viele Bedenken von Datenschützern und Ärzten: Sie fürchten um das Patientengeheimnis.

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte
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Foto: AP

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat nach Jahren des Stillstands bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Sache endlich beschleunigen soll. Das Bundeskabinett wird sich am heutigen Mittwoch mit dem Entwurf beschäftigen, der Fristen setzt sowie mit Bonus- und Strafzahlungen für Ärzte die vielen Funktionen der Gesundheitskarte aktivieren soll.

Die 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland besitzen spätestens seit Anfang des Jahres eine Gesundheitskarte, die sich von der alten Versichertenkarte bislang nur dadurch unterscheidet, dass sie das Foto des Versicherten zeigt. Die Karte kann theoretisch aber viel mehr: In Zukunft soll sie ganze Patientenakten speichern und bei jedem Arzt- oder Klinikbesuch die passenden Daten freigeben.

Gröhes "E-Health-Gesetz" macht nun die ersten Schritte und sieht vor, dass bis Ende 2017 der elektronische Arztbrief Normalität ist. Der elektronische Entlassbrief soll bis Mitte 2018 Standard werden, und Versicherte, die mehr als fünf Arzneien pro Tag einnehmen, sollen ab Herbst 2016 einen Medikationsplan, auch in elektronischer Form erhalten können.

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Foto: dpa, fz

Grundsatz der elektronischen Gesundheitskarte ist, dass der Patient die Hoheit über seine Daten behält. Er soll frei entscheiden können, was gespeichert wird und wer darauf zugreifen darf. Teil des Gesetzes ist beispielsweise auch, dass der Notfalldatensatz auf die Karte kommt. Für den Patienten kann das lebensrettend sein, wenn Ärzte im Notfall auf einen Blick beispielsweise Blutgruppe und Arzneimittelallergien erkennen können.

Doch die Datenschützer von Bund und Ländern machen auf die Kehrseite der schönen neuen Welt der digitalen Kommunikation aufmerksam. Sie fürchten Sicherheitslücken und sehen die ärztliche Schweigepflicht gefährdet, wenn die Ärzte mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten: "Wir Datenschutzbeauftragten fordern, dass die Auftragnehmer von Ärzten und Krankenhäusern in den Bereich der ärztlichen Schweigepflicht mit einbezogen werden", sagte Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert unserer Redaktion. Leider habe das Gesundheitsministerium dieses Anliegen nicht einmal im Ansatz aufgegriffen. "Das Patientengeheimnis muss auch beim Einsatz von IT gewährleistet werden", betonte Weichert.

Die Mehrheit der Ärzte steht grundsätzlich der Digitalisierung im Gesundheitswesen positiv gegenüber. Sie fühlt sich aber durch neue Verwaltungsaufgaben gegängelt, etwa die, die Daten der Versicherten bei den Krankenkassen überprüfen zu müssen. "Höchst problematisch" sei die Wahl der Mittel bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, sagte Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. "Wir lehnen die im Regierungsentwurf angelegten Strafandrohungen strikt ab, zumal sie sich auf die Einführung von Verwaltungsfunktionalitäten beziehen, die keinerlei medizinischen Nutzen bringen." Statt auf Sanktionen solle die Politik auf intelligente Anreize setzen.

(may- / qua)
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