Neue Verordnung könnte ab 2013 gelten Gesundheitsminister legt Regeln für PID fest

Berlin · Von 2013 an soll es in Deutschland Spezialzentren geben, die unter strengen Voraussetzungen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen. Die Vorgaben für diese Zentren stehen in einer Rechtsverordnung, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Mittwoch an die obersten Landesgesundheitsbehörden verschickte und die der Berliner "taz" vorliegt.

Was es mit der PID auf sich hat
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Foto: dapd

Bei der PID untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte. Die 30-seitige Verordnung regelt unter anderem die Anforderungen für die Zulassung der PID-Zentren. Demnach muss es dort für Paare, die eine Präimplantationsdiagnostik wünschen, eine Beratung über medizinische, psychische und soziale Folgen geben. Zudem soll eine "PID-spezifische Ethikkommission" den Antrag des Paares bewerten. Diese Ethikkommission muss beim jeweiligen Zentrum angesiedelt sein, soll unabhängig arbeiten und aus acht Personen bestehen: vier Medizinern, einem Ethiker, einem Juristen sowie zwei Patientenvertretern.

Die Verordnung sieht "keine zahlenmäßige Beschränkung" der PID-Zentren in Deutschland vor. Allerdings müssen sie laut Zeitungsbericht vom Donnerstag neben den medizintechnischen Voraussetzungen für die Gendiagnostik "insbesondere über Erfahrungen mit In-vitro-Fertilisation, Spermieninjektion, mit Embryonentransfer und mit Techniken zur Gewinnung von Zellen und deren Aufbereitung" verfügen. Dies entspricht dem Profil großer Kinderwunschzentren.

Verordnung könnte 2013 in Kraft treten

Die obersten Landesgesundheitsbehörden sollen nun bis zum 17. August Stellung nehmen. Stimmt der Bundesrat im Herbst zu, tritt die Verordnung Anfang 2013 in Kraft.

Das Gesetz zur Regelung genetischer Untersuchungen an menschlichen Embryonen außerhalb des Mutterleibes war im Dezember in Kraft getreten. Allerdings fehlte die entsprechende Rechtsverordnung. Künftig können genetisch vorbelastete Eltern eine PID vornehmen lassen, wenn für ihre Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit entweder für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder für eine schwerwiegende Schädigung des Embryos besteht, die nach medizinischem Ermessen zu einer Tot- oder Frühgeburt führt.

Die PID ist umstritten, weil dabei menschliche Embryonen auf genetische Schäden untersucht und gegebenenfalls verworfen werden. Gegner des Gesetzes, darunter die katholische Kirche und Teile der evangelischen Kirche, warnen vor einer Auswahl menschlichen Lebens nach bestimmten Kriterien sowie vor der Zerstörung von Embryonen.

(KNA)
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