Minister gegen strenge Regulierung Google: Neues Datenschutzgesetz geplant

Berlin (RPO). Im Streit über den Google Street View lädt Bundesinnenminister Thomas de Maiziere für den 20. September zu einem Spitzengespräch ein. Dabei solle es um Chancen und Grenzen der Digitalisierung von Stadt und Land gehen, kündigte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin an. Ein Gesetzesentwurf könne bis zum Winter fertig sein.

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Foto: AP

Das Thema dürfe allerdings nicht auf Google Street View verengt werden. Er werde bei dem Treffen erste Vorschläge zur Regelung des Datenschutzes im Umgang mit Geodaten vorstellen. An dem Treffen sollen Daten- und Verbraucherschützer, Anbieter von Geodaten-Diensten sowie Vertreter von Google und des Verbraucherschutz- und Justizministeriums teilnehmen.

Den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Speicherung von Geodaten, über den die Bundesregierung am Mittwoch berät, hält De Maiziere dagegen für überzogen. "Das ist der Einstieg in eine generelle Widerspruchslösung, und die geht meines Erachtens zu weit." Dies werde das Kabinett wohl auch als Stellungnahme zu dem Entwurf beschließen. Der Gesetzentwurf des Bundesrats wird nach der Behandlung im Kabinett gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet.

De Maiziere warnte davor, die Debatte auf den Streit über Google Street View zu verengen. Dies würde bedeuten, eine richtige Debatte am ungeeigneten Objekt zu führen, da Google Street View Straßenzüge und damit eigentlich ohnehin sehr öffentliche Orte ins Netz stelle. "Die Fassade heißt Fassade, weil sie sich zur Straße wendet." Werde nun eine zu strenge Regelung beschlossen, würden darunter auch die Medien leiden. Eine Fernsehübertragung des Kölner Karnevalsumzugs oder Nachrichtenbilder von Überschwemmungsgebieten seien kaum noch denkbar, wenn vor der Veröffentlichung ein Widerspruchsverfahren wie im Fall von Google Street View stattfinden müsse.

Google Earth zeige mehr Details

Zudem zeige der Dienst Google Earth seiner Einschätzung nach schon heute mehr Details aus der Privatsphäre als Google Street View, sagte De Maiziere. Während Internetnutzer bei Street View Häuserfassaden aus der Perspektive eines vorbeifahrenden Autos betrachten können, zeigt Google Earth schon seit Jahren Deutschland von oben aus der Satellitenperspektive. Damit kann der Dienst auch in Gärten hineinschauen, die nicht offen einsichtig sind und für Street View verborgen bleiben.

De Maiziere plädiere dafür, die gesetzlichen Schwellen zur Veröffentlichung von Geo-Daten an die Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre anzupassen: Je weniger privat die Daten, desto einfacher die Veröffentlichung. Denkbar sei, dass es gegen die Abbildung bestimmter Stellen wie etwa berühmter Bauwerke kein Widerspruchsrecht geben werde, weil das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiege. Restriktiver könne der Umgang mit militärischen Sicherheitsbereichen gehandhabt werden: Ihre Abbildung im Internet könne von einer Genehmigung abhängig gemacht werden.

Minister rat zum Datenschutz per Gardine

Zugleich wies De Maiziere allerdings daraufhin, dass auch der Staat Geodaten in großem Umfang erhebe und mit Galileo derzeit eine Konkurrenz zum US-Satelliten-Navigationssystem GPS aufbaue. Mit Blick auf Google Street View äußerte er sich gelassen. Ein schutzwürdiges Interesse sehe er eher, falls Details wie Klingelschilder oder Kellereingänge erkennbar seien. Bilder durch geöffnete Fenster hindurch stuft der Minister indes nicht als Problem ein. "Sie als Mieter entscheiden selbst, ob sie eine Gardine zuziehen."

Nach den Worten des Ministers ist die Widerspruchsfrist gegen die Abbildung des eigenen Hauses oder der Mietwohnung bei Google Street View nicht auf vier Wochen beschränkt. Das Widerspruchsrecht gelte nach Auskunft von Google auch nach den vier Wochen weiter, sagte er. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte Google zuvor aufgefordert, die Frist von vier auf acht Wochen zu verlängern. Viele Bürger seien von der Aktion mitten in den Sommerferien überrumpelt worden, sagte die CSU-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt".

(reuters)
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