Fiskalpakt Großes Fragezeichen bei Länder-Zustimmung

Berlin · Die Verabschiedung des Fiskalpakts wird für Schwarz-Gelb zur Zitterpartie. Die Länder dringen weiter auf Finanzzusagen des Bundes. Auch die Einigung zur Finanzsteuer ist noch nicht durch.

Die Kernpunkte des Fiskalpaktes
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Foto: dapd, Michael Probst

Die schwarz-gelbe Koalition muss weiter um eine Zustimmung Deutschlands zum europäischen Fiskalpakt noch vor der Sommerpause bangen. Die Bundesländer pochen angesichts der strengen Vorgaben beim Schuldenabbau nach wie vor auf finanzielle Zusagen des Bundes und verweisen auf nötige zusätzliche Einnahmen.

"Solange das nicht geklärt ist, wäre eine Zustimmung der Länder ein Blindflug in die Handlungsunfähigkeit", sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Die schwarz-gelbe Koalition benötigt für die Umsetzung des Fiskalpaktes nicht nur im Bundestag die Stimmen der Opposition, sondern auch im Bundesrat. Sowohl im Parlament als auch in der Länderkammer ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Eine mögliche Länder-Blockade gegen den Fiskalpakt gilt inzwischen als größeres Problem als die Gespräche mit der Bundestagsopposition.
Widerstand kommt nicht nur aus den von SPD und Grünen geführten Ländern, sondern auch aus Unionsländern. Die Zeit drängt: Der Bundesrat tagt letztmals am 6. Juli vor der Sommerpause.

"Die Länder haben sich sehr ehrgeizige Abbaupfade für ihre Kreditaufnahme gesetzt", sagte Walter-Borjans. "Schon jetzt wird deutlich: Ohne zusätzliche Einnahmen werden viele Leistungen des Staates nicht mehr finanzierbar sein." Wenn der Bund auf europäischer Ebene weitere Verpflichtungen eingehe, müsse er sichern, dass von Ländern und Kommunen keine weiteren Einschränkungen verlangt würden.

SPD-Chef Sigmar Gabriel knüpfte die Ratifizierung des Fiskalpakts daran, dass die Länder nicht belastet werden. "Der Bund muss alle zusätzlichen Kosten und Sparzwänge, die durch den Fiskalpakt auf die Länder und Kommunen zukommen, übernehmen. Dafür muss es eine verfassungsrechtliche Klarstellung geben", verlangte er in der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag).

Im Bundestag gab es zuletzt eine Annäherung von Opposition und Koalition in der Debatte über eine europäische Finanzsteuer. Diese haben SPD und Grüne ebenso zur Bedingung für eine Zustimmung zum Fiskalpakt gemacht wie zusätzliche Wachstumsimpulse. Über ein Wachstumspaket gibt es allerdings noch erhebliche Differenzen.

Eine Einigung wird kommenden Mittwoch bei einem Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Partei- und Fraktionsspitzen angestrebt. Für Montagabend sind im Kanzleramt Sondierungsgespräche geplant. Schwarz-Gelb will den Fiskalpakt zusammen mit dem Vertrag über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM vor der Sommerpause umsetzen.

Die Grünen sehen die Grundsatzeinigung zur Finanzsteuer weiter skeptisch. Fraktionschef Jürgen Trittin pocht auf Einführung eines europäischen Altschuldentilgungsfonds für Krisenstaaten. Er zeigte sich in der Tageszeitung "Die Welt" (Samstag) überzeugt, dass die Bundesregierung dem von ihr abgelehnten Fonds am Ende doch zustimmt.
Finanziert werden müsse der Fonds aus einer Vermögensabgabe für Millionäre. Laut Grünen-Fraktionsvize Kerstin Andreae sind in der zentralen Frage eines europäischen Investitionsprogramms noch zu viele Fragen offen.

SPD-Fraktionsvize Joachim Poß warnte davor, die Einigung zur Finanzsteuer aufzuweichen. "Wir brauchen die Finanztransaktionssteuer wenn nicht in allen 27 EU-Staaten, dann aber in einem ersten Schritt in 9 EU-Staaten oder notfalls sogar in einem kleineren Kreis der Willigen." Auch gehe es um eine umfassende Finanztransaktionssteuer.

Die Länder kritisieren, der Pakt greife weitreichend in die deutsche Finanzverfassung ein. Mit dem europäischen Fiskalpakt kommen auf sie schärfere Haushaltsvorgaben zu. Bund und Länder sollen verpflichtet werden, für die Haushaltsjahre ab 2014 Obergrenzen für die Kreditaufnahme sowie konkrete Pläne für den Abbau ihres "Strukturdefizits" in gleichmäßigen Jahresschritten vorzulegen, wie aus Eckpunkten zur Umsetzung der europäischen Vorgaben hervorgeht. Die Lage der Kommunen muss beim Abbaupfad zwar nicht berücksichtigt werden. Allerdings müssen die Länder für "ihre" Kommunen haften.

(dpa)
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