Urteil Grünes Licht für Atommüllendlager Konrad

Hannover (rpo). Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Genehmigung des geplanten Atommüllendlagers Schacht Konrad in Salzgitter bestätigt. Die Richter konnten die von den Klägern vorgebrachten Sicherheitsmängel nicht erkennen. Umweltminister Gabriel (SPD) will zunächst eine mögliche Beschwerde der Kläger beim Bundesverwaltungsgericht abwarten, bevor mit den Vorbereitungen für die Endlagerung begonnen wird.

Von der Eisenerzgrube zum Atommüllendlager
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Foto: rpo

Erstmals hat ein deutsches Gericht über die Genehmigung eines atomaren Endlagers entschieden und den Schacht Konrad bei Salzgitter für die Nutzung freigegeben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am Mittwoch mehrere Klagen gegen die Genehmigung des Atommüllendlagers ab. Künftig darf in der ehemaligen Eisenerzgrube schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden. Eine Revision gegen das Urteil ließ die Kammer nicht zu. Die Kläger können allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom Mai 2002 hatten die Stadt Salzgitter, die angrenzenden Gemeinden Lengede und Vechelde sowie ein Landwirt, dessen Hof in direkter Nachbarschaft zu Schacht Konrad liegt, geklagt.

Nach Ansicht des Gerichts sind die Kommunen durch die Entscheidung des niedersächsischen Umweltministeriums nicht in ihren Rechten betroffen. Durch das Vorhaben würden sie weder in ihrer Planungshoheit noch als Eigentümer von Grundstücken in ihren Rechten berührt. Entsprechendes gelte für die Klage des Landwirts.

Gericht: Keine Mängel

Das Verwaltungsverfahren lässt nach Auffassung der Richter keine Mängel erkennen. Zweifel der Kläger an der Notwendigkeit des Endlagers könnten nicht mit dem Hinweis auf vorhandene Zwischenlager oder die Schaffung eines einzigen Endlagers für alle Arten radioaktiver Abfälle begründet werden. Für die Kläger bestünden keine erheblichen rechtlichen Nachteile, da der Endlagerstandort nach Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde geeignet sei.

Nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sei die erforderliche Vorsorge gegen Schäden und Risiken getroffen worden, betonten die Richter. Hinreichende Vorsorge sei auch gegen Gefahren durch Störfälle getroffen worden, hieß es.

Die Pläne sehen nach dem Bau des Endlagers die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktivem Abfall vor.

Gabriel will abwarten

Nach der Billigung des geplanten Atomendlagers will Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) zunächst eine mögliche Beschwerde der Kläger beim Bundesverwaltungsgericht abwarten, bevor mit den Vorbereitungen für die Endlagerung begonnen wird. "Der Respekt vor den Klägern gebietet es, keine Fakten zu schaffen, solange das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat", erklärte Gabriel.

Der weitere Umbau des ehemaligen Erzbergwerks zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll bedeutete zudem weitere Kosten von 800 bis 900 Millionen Euro. Dies sei nur zu verantworten, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden sei.

Lagerung ab 2012?

Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) hingegen erwartet nach dem Urteil von der Bundesregierung eine baldige Inbetriebnahme des atomaren Endlagers Schacht Konrad. Dann könnten die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ab 2012 sicher endgelagert werden, so der Minister.

Sander sagte, das höchste niedersächsische Verwaltungsgericht habe mit seinem Urteil die Endlagereignung von Schacht Konrad bestätigt. Alle Aspekte vom Strahlenschutz bis zur Langzeitsicherheit seien verantwortungsvoll untersucht worden. Er hoffe, dass die Gerichtsentscheidung den Menschen in der Region Sicherheit gebe.

(ap)
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