Union einigt sich Grundgesetzänderung für Jobcenter-Neuordnung

Berlin (RPO). Die Union will nun doch die vom Verfassungsgericht verlangte Neuordnung der Jobcenter über eine Grundgesetzänderung regeln. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte am Sonntagabend nach einem Gespräch mit den Unions-Ministerpräsidenten und der Fraktionsspitze in Berlin, man habe sich darauf verständigt, mit der SPD über eine Grundgesetzänderung zu verhandeln.

Noch in dieser Woche wollten sie und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich einen Text erarbeiten und diesen so schnell wie möglich mit SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck abstimmen.

Mehrere unionsregierte Länder hatten von der Leyens Gesetzentwurf zur Aufspaltung der Jobcenter in zwei Behörden kategorisch abgelehnt. Sie forderten stattdessen eine Grundgesetzänderung, um den Fortbestand der 346 gemeinsamen Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen zu sichern.

Von der Leyen sagte nach dem rund zweistündigen Gespräch, die Zusammenarbeit in den Jobcentern solle im Grundgesetz ermöglicht werden. Die Union wolle dabei klarstellen, dass die Kommunen diese Aufgabe auch alleine übernehmen könnten.

Zudem solle bei der Neuregelung völlige Transparenz darüber hergestellt werden, wie die Bundesmittel verwendet würden. Diese geplante Lösung nutze die in den vergangenen Jahren gesammelte Erfahrung, die Vermittlung in Arbeit in einer Hand zu halten.

Das Verfassungsgericht hat eine Neuordnung der Jobcenter bis Ende 2010 gefordert. Spätestens bis zum Sommer benötigen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen Klarheit, um die Umstellung vorzubereiten. Betroffen von der Reform sind 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher.

Koch erwartet schwierige Gespräche

Hessens Ministerpräsident Roland Koch erwartet komplizierte Gespräche mit der SPD über die geplante Neuordnung der Jobcenter. Mit der Einigung in der Union sei das Thema noch keinesfalls erledigt, sagte der CDU-Politiker am Montag im ZDF.

Koch nannte als eine Hürde in den Gesprächen die Zukunft der sogenannten Arbeitsgemeinschaften, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen zusammenarbeiten. Die Union wolle ihren Fortbestand in der bisherigen Form erreichen, während die SPD im vergangenen Jahr andere Überlegungen verfolgt habe.

Auch müsse eine gemeinsame Einschätzung zu den sogenannten Optionskommunen gefunden werden, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Alleinregie übernehmen. "Das werden sicher keine einfachen Gespräche, aber ich halte sie allesamt für lösbar", sagte Koch. Er setze dabei auch auf den bestehenden Zeitdruck: "Wenn man weiß, man muss sich in wenigen Wochen einigen, dann ist es einfacher, Kompromisse zu machen."

(RTR/csr)
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