Gutachten des Bundestags Pkw-Maut könnte europarechtswidrig sein

Berlin · Eine interne Studie des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass die geplante Pkw-Maut trotz Änderungen wohl gegen Europarecht verstößt. Die EU-Kommission ließ das Vorhaben indes passieren.

 Kommt die Pkw-Maut? Oder kommt sie nicht?

Kommt die Pkw-Maut? Oder kommt sie nicht?

Foto: dpa, jbu vfd tba

Für sich genommen seien die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen. Die gebotene Gesamtbetrachtung spreche aber dafür, dass die Kombination "eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" zu Lasten von Straßennutzern aus anderen Mitgliedstaaten bewirke.

Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich auch "nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen", heißt es in der Analyse, die unter anderem der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015 geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem Brüssel grünes Licht für die Maut geben will.

So sollen Inländer mit besonders abgasarmen Euro-6-Autos stärker per Kfz-Steuer-Senkung für ihre Mautzahlungen entlastet werden - um jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich im Vergleich zu den bisherigen Plänen. Insgesamt soll kein Inländer zusätzlich belastet werden.

Das Gutachten argumentiert, dieses auf eine unmittelbare Kompensation der Maut für Inländer abstellende System bewirke "eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der an sich gleichermaßen Infrastrukturabgabepflichtigen". Dies sei auch nicht abweichend zu bewerten durch die nun geplante, stärker ökologische Ausrichtung der Steuerentlastung an Schadstoffklassen.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: "Egal, was Dobrindt auch versucht: Die absurde Idee einer Maut, bei der am Ende nur Ausländer zahlen sollen, ist eine Diskriminierung und verstößt gegen EU-Recht.
Es gibt eben keine diskriminierungsfreie Diskriminierung." Er forderte CDU und SPD im Bundestag auf, das Vorhaben endlich zu begraben. "Die Dobrindt-Maut reaktiviert Schlagbäume, schadet der Wirtschaft, bringt keine Einnahmen, ist ein Bürokratiemonster, hat keine ökologische Lenkungswirkung und diskriminiert Ausländer."

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat rechtliche Zweifel an seinem Maut-Modell wiederholt zurückgewiesen und stützt sich dafür inzwischen auch auf die EU-Kommission. "Sie ist gerecht und europarechtskonform. Das hat auch die EU-Kommission bestätigt", sagte der CSU-Politiker am Freitag. "Die Maut kommt."

Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte anlässlich der Maut-Einigung im Dezember erklärt, die beiden Gesetze zur Maut und zur Steuerentlastung "werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht".

Deutsche Nachbarländer, allen voran Österreich, sehen dagegen weiter eine Benachteiligung ihrer Bürger und drohen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das neue Bundestags-Gutachten zu den jüngst geänderten deutschen Mautplänen wurde dort mit großem Wohlwollen registriert. "Sogar der juristische Dienst im Deutschen Parlament belegt, dass es sich bei den Plänen um eine reine Ausländer-Maut handelt. Hier wird gegen europäisches Recht verstoßen", erklärte Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) am Freitag.

Leichtfried betonte erneut, dass grundsätzlich nichts gegen die Einführung eines Maut-Systems spreche - auch Österreich verfahre so. Es gehe aber nicht an, dass am Ende nur Ausländer zahlten.

(maxk/dpa)
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