Abschlussbericht der Uni Bayreuth Guttenberg bekommt es schwarz auf weiß

Bonn (RPO). Der zumindest vorerst letzte Akt im Drama: Der Abschlussbericht zu den Plagiatsvorwürfen gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird am Mittwoch vor laufenden TV-Kameras präsentiert. Wichtige Details waren bereits im Vorfeld bekannt geworden. Guttenberg erhält die akademische Höchststrafe.

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Foto: dapd

Alle Versuche des einstigen CSU-Hoffnungsträgers, das Schummeln bei seiner Dissertation als "Versehen" oder "Missverständnis" zu deuten, haben bei der wissenschaftlichen Untersuchungskommission offenbar nicht verfangen.

Mehrere TV-Sender wollen heute ab 11.30 Uhr live berichten. Details des Berichts waren schon am Freitag bekannt geworden. Laut Untersuchungskommission der Universität Bayreuth hat Guttenberg in seiner Doktorarbeit "vorsätzlich getäuscht". In den vergangenen Tagen waren immer neue Details durchgesickert.

Der zentrale Satz aus einer Mitteilung der Universität: "Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat." Den Beleg bleibt die Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" selbst jedenfalls nicht schuldig.

Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien, erläutert die Universität, die den 40 Seiten umfassenden Abschlussbericht am Mittwoch im Detail vorstellen und dann komplett im Internet veröffentlichen will. Besonders deutlich lasse sich Guttenbergs vorsätzliches Handeln anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages veranschaulichen.

Guttenberg habe sich "immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt." Dafür spreche eine "Vielzahl von Indizien — etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen".

Die Folgen dieser Feststellung sind noch offen. Ein erstes Plagiatsopfer hatte bereits Strafantrag gestellt. Rechtsexperten halten nun sogar eine Anklage für möglich.

(DAPD/csi)
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