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Afghanistan Tanklaster Nato Bundeswehr Panorama, AP 2009-0904
  Foto: AP, AP
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Bewertung des Bombardements von Kundus: Guttenberg bezeichnet Luftschläge als angemessen

zuletzt aktualisiert: 06.11.2009 - 14:56

Düsseldorf (RPO). Der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat die Bombardements der Bundeswehr auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan als "angemessen" bewertet. Der CSU-Politiker übernahm damit die Wortwahl der Bundeswehr, sprach aber auch Fehler an. Die Staatsanwaltschaft in Dresden hat den Fall derweil an die Bundesanwaltschaft zur Prüfung weitergegeben.

Der verheerende Luftangriff auf zwei Tanklastzüge nahe Kundus in Afghanistan war aus Sicht von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg militärisch angemessen. Dies sagte der CSU-Politiker am Freitag in Berlin. In einer ersten Bewertung hatte der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, die Entscheidung Kleins ebenfalls als "angemessen" bewertet.

Doch Guttenberg differenziert. Der Minister geht nach eigenen Worten davon aus, dass bei dem Angriff am 4. September durch US-Bomber auch Zivilisten ums Leben gekommen sind, auch wenn dafür der letzte Beweis fehle. Dies bedaure er "zutiefst und von Herzen".

Guttenberg berichtete nach einem Gespräch mit den Fraktionschefs, der als geheim eingestufte Untersuchungsbericht der NATO liste Verfahrensfehler und Ausbildungsmängel auf. Doch selbst ohne diese Fehler "hätte es zum Luftschlag kommen müssen", meinte der Minister.

Bei dem Angriff der US-Armee, der von dem damaligen Kommandanten des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus, Oberst Georg Klein, ausgelöst worden war, waren laut NATO-Bericht zwischen 17 und 142 Menschen getötet oder verletzt worden. Aufständische hatten die beiden Tanklastzüge an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt ungefähr sieben Kilometer südwestlich des Bundeswehr-Stützpunktes gekapert. Daraufhin war das Bombardement befohlen worden.

Die Bundesanwaltschaft prüft

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte das brisante Geheim-Dokument der Nato zur Prüfung vorliegen. Entgegen der allgemeinen Annahme entschied sie am Morgen jedoch nicht über ein Ermittlungsverfahren gegen Klein, sondern übertrug die Angelegenheit aus rechtlichen Gründen an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.  

Als Grund gab sie an, dass in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen könnte, mit dem der Luftangriff vom 4. September im Zusammenhang gestanden habe. Letztlich geht es dabei um die rechtliche Grundlage für ein Urteil über Oberst Klein.

"Die Frage, ob in Afghanistan Krieg oder kriegsähnliche Zustände geherrscht haben, oder ob es ein bloßer Unterstützungseinsatz war, spielt auch eine gewisse Rolle“, sagte Oberstaatsanwalt Klein dem NDR. Je nach Bewertung würde entweder deutsches Strafrecht gelten oder aber das Völkerstrafrecht, unter dem der Bundeswehroffizier wohl mit einer milderen Beurteilung rechnen dürfte.

Mit Material von AP und Reuters

Quelle: pst

 
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