Kundus-Untersuchungsausschuss: Guttenberg: Oberst Klein soll aussagen
zuletzt aktualisiert: 09.02.2010 - 16:38Berlin (RPO). Morgen soll der umstrittene Oberst Klein vor dem Ausschuss auftreten: Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg würde es gerne sehen, wenn Klein zu dem tödlichen Bombardement von Kundus vor dem Untersuchungsausschuss aussagen würde. Im Sinne "größtmöglicher Transparenz" sei eine solche Aussage zu begrüßen, sagte sein Sprecher Christian Dienst am Dienstag.
Oberst Klein, der den Luftangriff auf von Taliban gekaperte Tanklaster am 4. September angeordnet hatte, ist einer der ersten Zeugen, die am Mittwoch von dem Ausschuss angehört werden.
Bei dem Bombardement waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten. Der Ausschuss will auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zunächst die Fakten und Befehlsstränge klären, bevor er ab dem 18. März die politischen Verantwortlichen anhört. Zu ihnen gehören der im September noch amtierende Verteidigungsminister Franz-Josef Jung und sein Nachfolger Guttenberg. Die Oppositionsfraktionen dringen auch auf eine Anhörung von Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Klein hat das Recht auf Aussageverweigerung
Da die Bundesanwaltschaft die Einleitung von Ermittlungen gegen Oberst Klein prüft, hat er das Recht, vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht auszusagen. Ob er davon Gebrauch macht, wird mit Spannung erwartet. Auch in Ausschusskreisen wurde Verständnis für den Fall geäußert, dass Klein wegen des laufenden Verfahrens auf eine Aussage verzichtet. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der eigentliche Untersuchungsgegenstand die Informationspannen im Ministerium seien.
Dienst mahnte, es dürfe keine Vorverurteilung stattfinden. Auch für Klein gelte die Unschuldsvermutung. Insgesamt sollen am Mittwoch vier Zeugen vernommen werden, darunter auch der Feldjäger, welcher den Bericht verfasst hat, der zum späten Rücktritt von Jung als Bundesarbeitsminister führte. Der Ausschuss tagt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Soldaten nicht öffentlich. Öffentlichkeit soll aber später bei der Vernehmung der Politiker hergestellt werden.
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