Gesetzentwurf zu Bad Banks bis Monatsmitte: Guttenberg sieht keine "flächendeckende Kreditklemme"
zuletzt aktualisiert: 04.05.2009 - 14:31Berlin (RPO). Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg will bis zum 13. Mai einen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Bad Banks vorlegen. Zudem erklärte er nach einer Unterredung mit Vertretern der wichtigsten Wirtschafts- und Bankenverbände über die aktuelle Finanzierungssituation, er sehe derzeit keine "flächendeckende Kreditklemme". Eher bestünden Liquiditätsengpässe.
Einigkeit herrschte nach Angaben des CSU-Politikers in der Einschätzung, dass es Liquiditätsschwierigkeiten bei sehr kleinen und eigenkapitalschwachen Unternehmen gebe, aber auch bei exportabhängigen größeren Unternehmen sowie bei solchen, die an den Kapitalmarkt angebunden seien.
Statt von einer Kreditklemme sollte aber eher von einer Liquiditätsklemme gesprochen werden. Einige Gesprächsteilnehmer hätten sogar die Auffassung vertreten, dass in diesem Jahr eine "umgekehrte Kreditklemme" drohe, da die Nachfrage nach Krediten zurückgehe.
Risiken für Steuerzahler minimieren
Ein entscheidendes Hindernis auf dem Weg zur Gesundung der Kapitalmärkte bleiben laut Guttenberg die sogenannten vergifteten Wertpapiere in den Bankbilanzen. Zur Einrichtung von Bad Banks als Deponien für diese toxischen Papiere solle ein Gesetzentwurf bis Monatsmitte vorgelegt werden. Die Eigentümer der Banken dürften dabei nicht aus ihrer Haftung entlassen werden. Es gehe darum, die Risiken für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten.
Die Bundesregierung will außerdem Verbesserungen ihres Kredit- und Bürgschaftsprogramms prüfen. Entsprechende Wünsche seien aus der Fachwelt geäußert worden. Außerdem sei das Programm noch nicht ausreichend bekannt.
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