Plagiat in Doktorarbeit Guttenberg und der Fall des Andreas K.

Berlin (RPO). Die Dissertation, die der Staatsanwaltschaft Göttingen vorlag, war unsauber entstanden. Sie strotzte vor Plagiaten. Der zuständige Staatsanwalt brachte die Strafbarkeit auf den Punkt: "In dieser Dissertation übernehmen Sie wörtlich, ohne Modifikationen, auf mehreren Seiten ohne Kennzeichnung als wörtliches Zitat, Passagen aus Schriften anderer Autoren, die einer Verwertung der Texte nicht zugestimmt haben."

Das sagte Guttenberg vor dem Bundestag
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Diese Feststellung dürfte nach heutigem Kenntnisstand ziemlich weitgehend auch auf das zutreffen, was der heutige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bei der Erstellung seiner Doktorarbeit getan hat. Der Täter war ein junger, aufstrebender CDU-Politiker in Nordrhein-Westfalen. Der Fall, der in den Jahren 2009 und 2010 spielte, endete für den Christdemokraten mit einem Strafbefehl über 9000 Euro - und dem Ende seiner politischen Karriere. Das Beispiel bietet einen interessanten Vergleich zu der Affäre um Guttenberg.

Andreas K. galt als ehrgeiziger Karrierist. Er ging nach Abschluss seines Studiums in der Verwaltungsdienst, stieg schnell auf und schaffte es im Jahr 2006 auf den Posten des Bürochefs der niedersächsischen Gesundheitsministerin. Danach wurde er Vorsteher des Landesverbands Lippe, eines in Deutschland wohl einmaligen Verwaltungsgebildes.

Nachdem 1948 der Freistaat Lippe mit Nordrhein-Westfalen vereinigt worden war, wurde der Landesverband gegründet. Seine Hauptaufgabe: Die Verwaltung des Vermögens des ehemaligen Landes Lippe. Hier wurde Andreas K. im Herbst 2008 Chef. Seinem weiteren Aufstieg schien kaum etwas entgegenzustehen - bis die Sache mit den Plagiaten herauskam. K. hatte beim Schreiben seiner Doktorarbeit geschummelt.

Verstöße gegen das Urheberrecht

Nachdem Wissenschaftler dies bemerkt und öffentlich gemacht hatten, erkannte die Hochschule im Mai 2009 K. seinen Doktortitel ab. Die Göttinger Staatsanwaltschaft begann wegen möglicher Verstöße gegen das Urheberrecht (§106 Urhebergesetz, UrhG) zu ermitteln. Die Behörde hatte nach eigenen Angaben von sich aus mit den Ermittlungen begonnen. Solche Taten werden normalerweise nur auf Antrag verfolgt, heißt es im Gesetz, "es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält". Das, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, "war hier der Fall".

Die im Fall Guttenberg zuständige Staatsanwaltschaft in Hof (Bayern) teilte mit, dass, wie schon zuvor mitgeteilt, "zunächst die angekündigte Prüfung durch die Universität Bayreuth abgewartet wird". Wenn das Ergebnis vorliege, werde sie prüfen, "ob sich hieraus Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten ergeben". In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass einzelne Textpassagen eines wissenschaftlichen Werkes "nur dann gesondert urheberrechtsschutzfähig sein können, wenn die konkrete Gedankenführung hierin eine eigenständige sprachlich-schöpferische Gestalt gefunden hat, welche das erforderliche Schutzniveau erreicht".

Im Fall Andreas K. - er behauptete, er habe darauf vertraut, korrekt zitiert zu haben - jedenfalls zog die Göttinger Staatsanwaltschaft Konsequenzen. Sie gründete ihren Strafbefehl, den K. Anfang 2010 akzeptierte, auf der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke. K. habe, teilte sie ihm mit, seine Dissertation über einen Verlag in Frankfurt am Main verbreitet. Damit war der Straftatbestand des Paragraphen 106 (UrhG) erfüllt.

Aber auch die Parteien im Landesverband zogen gegen K., der auch noch beim Verfassen zweier Bücher abgekupfert haben sollte, Konsequenzen. In einer gemeinsamen Erklärung des Landesverbands, die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, heißt es: Die Fraktionen seien sich einig, dass "ein weiterer Verbleib von Andreas K. im Amt des Landesverbandsvorstehers nicht weiter vorstellbar ist". Gemeinsam vereinbarten sie "einen gemeinsamen Neuanfang". Getragen wurde diese Erklärung auch von der CDU und der FDP.

Im Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten Caius Caesar (Wahlkreis Lippe) hieß es auf dapd-Anfrage, der Politiker wolle sich zu den Fällen Guttenberg und K. nicht äußern. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Kreisverbandsvorsitzende seiner Partei in Lippe, Dirk Becker, sagte der Nachrichtenagentur dapd: "Beide haben absichtlich geschummelt, abgeschrieben und dies nicht kenntlich gemacht. Hier gibt es eine klare Vergleichbarkeit der Fälle. Der Unterschied ist, dass die Kommunalpolitik strengere politische und ethische Maßstäbe angelegt hat, als es die Kanzlerin offenbar zu tun gewillt ist."

(apd/felt)
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