Analyse Härtefall Familiennachzug

Berlin · Der Kompromiss ist kompliziert. In jeder Hinsicht. Union und SPD suchten auch am Montag wieder stundenlang nach einem Ausweg aus diesem so verfahrenen Streit. Es geht um den Nachzug engster Angehöriger von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus.

 Wer darf kommen und wer nicht? (Symbolfoto)

Wer darf kommen und wer nicht? (Symbolfoto)

Foto: dpa, bom fdt Ken jai

Die SPD will mehr rausholen für die Betroffenen, als die Union bereit zu geben ist. In ihrer Bedrängnis pochen Sozialdemokraten sogar auf die Anwendung einer längst bestehenden Härtefallregelung auch in Zukunft, weil selbst das infrage steht. Es geht um Paragrafen, um Monate. Nach dem großen Wurf sieht das für die SPD aber nicht aus. Doch alle wissen: Dieses Thema muss endlich irgendwie abgeräumt werden, weil sich sonst der Eindruck verfestigen könnte, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge das alles entscheidende Thema für die Unterhändler von Union und SPD sei. In Aussicht steht nun dies: Am Donnerstag soll im Bundestag über einen von der Union eingebrachten Gesetzentwurf abgestimmt werden, mit dem die bis zum 11. März bestehende Aussetzung des Familiennachzugs verlängert werden soll - bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung. Das Datum für diese Neuregelung will die SPD aber ganz genau wissen und sich nicht auf einen Sankt-Nimmerleins-Tag einlassen. So war es im Sondierungspapier auch vereinbart. Dort stand das Datum 31. Juli 2018. Das hatte die Union in ihrem Antrag für den Gesetzestext mal eben unter den Tisch fallen lassen.

"Eindeutig verfassungswidrig"

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil mahnt, sollte die Union sich beim Flüchtlingsnachzug nicht bewegen, müssten CDU und CSU am Donnerstag ohne die Stimmen der SPD auskommen. Der erste Koalitionskonflikt, noch bevor es richtig losgeht. Klingbeil sagt: "Das Ergebnis der Sondierungen war ein anderes als das, was die Union jetzt vorgelegt hat. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass die SPD-Fraktion dem jetzt vorliegenden Antrag zustimmt." Als Vorab-Auswirkung eines möglichen Koalitionsvertrages soll es deshalb Veränderungen an dem Unions-Gesetzentwurf geben. Vermutlich werden sich die potenziellen Koalitionäre heute Vormittag darauf verständigen, den 31. Juli 2018 für die Übergangszeit bis zu einer Neuregelung festzuschreiben, und auch schon anzukündigen, dass danach monatlich bis zu Tausend Menschen den Familiennachzug in Anspruch nehmen dürfen. Die Ausgestaltung soll dann einem weiteren Gesetz vorbehalten sein, dass nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen entstehen soll.

In einer Expertenanhörung im Bundestag wurde gestern bereits deutlich, wie schwierig es sein wird, plausible Kriterien für die geplante neue Regelung zu finden. Der Asylrechtsexperte Professor Kay Hailbronner (Konstanz) sagte voraus, dass das Modell von Union und SPD zwar gangbar sei, jedoch zu einer "langen Warteliste" führen werde, wenn nicht zusätzliche Kriterien eingebaut würden. Der Europarechtler Professor Daniel Thym hält das Modell grundsätzlich für "problemlos möglich". Das von der AfD beantragte generelle Aus für den Familiennachzug ohne Härtefälle hält er für "eindeutig verfassungswidrig".

Vertreter der Städte plädieren für eine Mittelweg. Die Infrastruktur in den Städten setze Grenzen bei Wohnraum, Kitas und Schulen. Andererseits unterstütze die Familienzusammenführung die Integration. Der Europarechts-Professor Andreas Zimmermann äußert erhebliche Bedenken. "Völkerrechtliche Verpflichtungen sind nicht kontingentierbar", sagte er. Das gelte insbesondere im Hinblick auf Kinder. Massive Kritik äußerte Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe. Er positionierte sich erneut gegen die Aussetzung des Familiennachzugs. Er plädierte dafür, die Auflockerung nicht erst ab August, sondern sofort wirksam werden zu lassen. Angesichts der "relativ kleinen Personengruppe", so Jüsten, "könnte der Bundestag mehr Herz zeigen".

"Mal besser mal schlechter"

Der Familiennachzug ist aber beileibe nicht die einzige Baustelle von Union und SPD. Die SPD möchte etwa die hohe Anzahl befristeter Arbeitsverträge für jüngere Menschen eindämmen, damit sie sich nicht "von Befristung zu Befristung zu Befristung hangeln", wie Klingbeil sagt. Ein Lösungsvorschlag lautet, dass der Gesetzgeber die Sachgründe für Befristungen konkreter formulieren soll. Diskutiert werde auch, die sachgrundlose Befristung nur im öffentlichen Dienst zu verbieten, wo sie besonders häufig vorkommt, hieß es in Verhandlerkreisen. Zudem sei die Union bereit, die Umgehung des Verbots von Ketten-Befristungen durch Konzerne zu unterbinden. Große Unternehmen verschieben befristete Mitarbeiter oft in andere Konzerntöchter, um sie dort erneut befristet anzustellen. Mehr als zwei befristete Verträge hintereinander beim selben Arbeitgeber sind verboten.

Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte: "In manchen Arbeitsgruppen läuft es besser, in anderen schlechter. Wir sind noch nicht über dem Berg. Haben noch alle Hände voll zu tun. Beide Seiten brauchen jetzt die Fähigkeit zum Kompromiss." Heute ist Tag fünf der Koalitionsverhandlungen. Am Sonntag soll eigentlich alles fertig sein.

(kd / hom / mar / may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort