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Ausgänge ohne Handschellen: Hafterleichterung von Klar unspektakulär

zuletzt aktualisiert: 24.04.2007 - 14:58

Karlsruhe (RPO). Dass der ehemalige RAF-Terrorist die Hafterleichterung bewilligt bekam, gilt als wenig spektakulär. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) nannte den Beschluss, in dem die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal "zur Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen" verpflichtet wurde, "wenig sensationell". Das Einzige, was sich nun ändere, sei, dass bei Ausgängen des seit 24 Jahren inhaftierten Gefangenen künftig die Handschellen wegfielen.

Klar hatte bislang als Vollzugslockerung lediglich die "Ausführung". Dabei konnte er die JVA Bruchsal nur in Handschellen unter Aufsicht verlassen - und das nur wenige Male im Jahr. Letztlich hofft er auf unbewachten "Ausgang" für ein paar Stunden am Tag, Wochenendbesuche bei Familienangehörigen, mehrere Tage Urlaub bis hin zum "Freigang". Dabei könnte er tagsüber außerhalb der Anstalt einer Arbeit nachgehen und müsste abends wieder zurück. Doch dafür bekam Klar vom Landgericht kein automatisches Freizeichen. Wahrscheinlich ist, dass eine weitere Stufe der Lockerung nur nach erneuter Begutachtung und einer damit verbundenen Gefährlichkeitsprognose in Frage kommt.

Grundlage für die mögliche schrittweise Vollzugslockerung ist § 11 des Strafvollzugsgesetzes. Demnach besteht die Möglichkeit, dass ein Gefangener "für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt unter Aufsicht (Ausführung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Ausgang) verlassen darf". Außerdem kann angeordnet werden, dass der Gefangene "außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Freigang) nachgehen darf". Diese Lockerungen dürfen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass er flieht oder die Hafterleichterung missbraucht, um Straftaten zu begehen.

Landesjustizminister Goll sieht die künftigen begleiteten Ausgänge ohne Handschellen als "glänzende Gelegenheit" für Klar an, sich zu bewähren. Vollzugslockerungen sollen den Gefangenen langsam an ein Leben in Freiheit heranführen. Klar müsste mindestens bis zum 3. Januar 2009 in Haft bleiben, wenn er nicht zuvor vom Bundespräsidenten begnadigt wird.

Nachdem feststeht, dass Christian Klar zukünftig Freigänge erlaubt sind, hat der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, sein Praktikumsangebot erneuert. "Ich gehe davon aus - falls Christian Klar seine Meinung nicht geändert hat - dass er im Rahmen seines Freigangs ab Juli, oder besser nach den Theaterferien, seine Arbeit als Praktikant im Berliner Ensemble beginnen kann", erklärte Peymann am Dienstag, nachdem bekannt geworden war, dass Klar Hafterleichterungen zugestanden werden sollen.

Peymann hatte Klar bereits vor rund zwei Jahren angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Dafür hätte Klar von Baden-Württemberg allerdings nach Berlin in den offenen Vollzug verlegt werden müssen, was seinerzeit scheiterte. Er finde die Entscheidung der Richter zur Lockerung der Haftbedingungen korrekt, kommentierte Peymann den Spruch des Karlsruher Landgerichts. "Es gibt noch Richter in Deutschland."

Quelle: afp

 
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