Bayerischer Gesetzentwurf: Haftstrafen für Käufer von Killerspielen
zuletzt aktualisiert: 05.12.2006 - 10:33München (RPO). Bayern will die Herstellung, den Vertrieb, den Verkauf sowie den Kauf so genannter Killerspiele künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen. Einem Medienbericht zufolge sehe das ein Gesetzesentwurf des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) vor.
Demnach soll künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer Computerspiele verbreitet, herstellt, bezieht oder liefert, "die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben".
Beckstein sagte gegenüber "Spiegel Online", er verstehe seine Formulierung für die Neufassung ausdrücklich als "Diskussionsgrundlage", die nun mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmt und diskutiert werden müsse. Nach Angaben des Ministeriumssprechers will Bayern auf dieser Grundlage aber auch einen eigenen Gesetzesvorschlag formulieren, der "zeitnah" vorgelegt werden soll.
Nachdem das Verbot der Spiele nach dem Amoklauf eines 18-Jährigen an einer Emsdettener Schule bislang nur abstrakt diskutiert worden sei, gehe es Beckstein nun darum, mit konkreten Formulierungen von der theoretischen Ebene wegzukommen.
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