Anträge gestellt "Hakenkreuz"-Urteil soll aufgehoben werden

Karlsruhe (RPO). Das Urteil im Stuttgarter "Hakenkreuz"-Prozess, das den Vertrieb von durchgestrichenen Hakenkreuzen als Zeichen gegen Rechts unter Strafe stellt, soll aufgehoben werden. Im Revisionsprozess vor dem Bundesgerichtshof stellten sowohl Verteidigung als auch Bundesanwaltschaft entsprechende Anträge.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird am 15. März erwartet. In dem Streit um Anti-Nazi-Symbole mit verfremdeten Hakenkreuzen hatte das Landgericht Stuttgart im September 2006 einen Versandhändler zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt.

Die Stuttgarter Richter sahen den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen an. Durch eine "kommerzielle Massenverbreitung" solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes, betonte das Landgericht.

Bundesanwalt Gerhard Altvater betonte jedoch, dass eine Verächtlichmachung des Nationalsozialismus nach seiner Auffassung auch dann nicht strafbar sei, wenn entsprechende Symbole massenhaft verbreitet würden. Auch der vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des BGH ließ deutliche Zweifel am Stuttgarter Urteil erkennen.

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte über die Revision des Angeklagten. Dabei ging es um die noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage, ob der massenhafte Vertrieb von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation unabhängig von der Absicht des Trägers strafbar ist. Bei SPD und Grünen war das Stuttgarter Urteil auf scharfe Kritik gestoßen.

(afp)
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