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Diskussion um junge Straftäter: "Harte Strafen lassen Jugendliche abstumpfen"

VON MICHAEL SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 28.12.2007 - 15:56

Berlin (RPO). Nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner in einer Münchner U-Bahn fordert die Union härtere Jugendstrafen. Doch der Nutzen ist unklar. Jugendliche werden zu Straftätern, weil sie Probleme in der Familie haben, sagt ein Experte.

Das Bundesjustizministerium hat eine Verschärfung des Jugendstrafrechts bereits abgelehnt. Die Debatte um Gesetzesänderungen war nach dem Angriff eines 20-jährigen Türken und eines 17-jährigen Griechen auf einen Rentner in einer Münchner U-Bahn-Station entbrannt. Unionspolitiker forderten daraufhin, das Strafmaß für jugendliche Straftäter zu erhöhen. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch plädierte in der "Bild"-Zeitung für eine häufigere Anwendung des geschlossenen Strafvollzugs für verurteilte Täter zwischen 18 und 21 Jahren. "Gefängnis muss man spüren, wenn es Wirkung haben soll", sagte er.

Doch Jugendschutzexperten wie Jan Lieven warnen vor übertriebenen Jugendstrafen. „Je härter die Strafe, desto weniger kann Jugendlichen durch Erziehung geholfen werden“, sagte Lieven unserer Redaktion. Als Geschäftsführer der NRW-Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz (AJS) hat Lieven Einblick in die Praxis. Er befürchtet, „dass Jugendliche durch härtere Strafen abstumpfen“. Die Konsequenz: Kommen jugendliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe aus dem Gefängnis, droht ein höheres Rückfallrisiko und sie könnten erneut Straftaten begehen.

Als Vorbild sieht Lieven die Jugendvollzugsanstalt (JVA) Heinsberg. Dort versucht die Leitung mit schulischen und beruflichen Angeboten den jungen Häftlingen den Wiedereinstieg in die Gesellschaft zu erleichtern. Es gebe immer mehr jugendliche Straftäter in dieser Altersgruppe, „und die brauchen eine ganz andere Ansprache“, hatte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) 2006 bei einem Besuch der Heinsberger JVA betont. „Wo sich viele Pädagogen um jugendliche Straftäter kümmern, sinkt automatisch die Rückfallquote“, ergänzte Lieven im Gespräch mit unserer Redaktion.

"Tendenz zur Verwahrlosung"

Dass Jugendliche zu Straftätern werden, liegt laut AJS-Geschäftsführer Lieven in vielen Fällen an massiven Problemen im Elternhaus. Wenn Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert seien, gebe es eine Tendenz zur Verwahrlosung. „Das beginnt bereits im Kindergartenalter“, erklärte Lieven. Armut, Perspektivlosigkeit und ständiger Streit mit den Eltern können sich später in Straftaten entladen. Lievens These spricht eher dafür, dass mit härteren Strafen die Ursache von Straftaten nicht wirksam bekämpft werden kann.

Ähnlich äußerte sich der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. "Wir brauchen keine härteren Strafen. Die Justiz hat ein völlig ausreichendes Rüstzeug, um angemessen zu handeln“, sagte er der "Passauer Neuen Presse".

FDP und Grüne lehnten die Unions-Forderungen ebenfalls ab. "Höhere Strafen bringen nichts", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der "Berliner Zeitung". Er sprach sich stattdessen dafür aus, gefährdete oder kriminelle Jugendliche früher aufzufangen. Gefragt seien das Elternhaus, die Behörden, die Schule sowie die Kommunen, die dafür Geld bereitstellen müssten. Auch die Justiz müsse dafür sorgen, dass straffällig gewordenen Jugendlichen schnell der Prozess gemacht werde.

Reife und unreife Täter

Der Grünen-Politiker Volker Beck verwies darauf, dass Richter bei reifen Tätern zwischen 18 und 21 Jahren bereits jetzt das Erwachsenenstrafrecht anwendeten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion kritisierte, dass bei kriminellen Jugendlichen oft ausschließlich das Strafrecht angewandt werde, weil andere Instrumente zu teuer seien. Nötig sei etwa eine Betreuung von jugendlichen Straftätern.

Das Bundesjustizministerium lehnte eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. "Das geltende Jugendstrafrecht ist geeignet und ausreichend, um notwendige und angemessene Sanktionen gegen jugendliche Straftäter auszusprechen", sagte ein Ministeriumssprecher der "Berliner Zeitung". Er verwies darauf, dass beim Jugendstrafrecht die Erziehung im Vordergrund stehe.

So funktioniert das Jugendstrafrecht

Ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Jugendliche Täter im Alter von 14 bis 18 Jahren, häufig auch bis 21 Jahre, werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe und nicht eine Bestrafung an sich. Für straffällig gewordene Jugendliche sind die Jugendgerichte zuständig. Ein angeklagter Jugendliche wird nicht sofort ins Gefängnis gesperrt, sondern bekommt eine Verwarnung.

Ist der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren, gilt als er Heranwachsender. In solch einem Fall wird nach dem allgemeinen Strafrecht geurteilt, allerdings haben Heranwachsende Privilegien. Von lebenslangen Gefängnisstrafen kann zum Beispiel abgesehen werden.


 
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