Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf Hartz-IV-Bezieher bekommen ab 2017 etwas mehr Geld

Berlin · Fünf Euro mehr - das sollen Hartz-IV-Bezieher vom nächsten Jahr an bekommen. Die Regierung meint, damit könnten die Betroffenen ihren Bedarf decken. Sozialverbände und Opposition sehen das anders.

 Fünf Euro beträgt die monatliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Fünf Euro beträgt die monatliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Foto: dpa

Millionen Hartz-IV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr an etwas mehr Geld bekommen. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der monatliche Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen - fünf Euro mehr. Für Paare soll es statt 364 dann 368 Euro pro Partner geben. Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro mehr bei den 6- bis 13-Jährigen, sie erhalten dann 291 Euro im Monat. Das Gesetz von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchläuft nun das parlamentarische Verfahren.

Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unverändert bei 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigt von 324 auf 327 Euro.

"Wir passen die Leistungen an das an, was Geringverdiener im Monat zur Verfügung haben und ausgeben", sagte Nahles. "Das sichert das Nötige zum Leben, auch wenn klar ist, dass damit keine großen Sprünge möglich sind."

Grundlage der Berechnung ist eine neue amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse von Privathaushalten, die der Hartz-Berechnung zugrundegelegt wird. Auch der Anstieg von Preisen und Gehältern wird berücksichtigt. Einfließen würden auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014, teilte das Sozialministerium mit.
Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassungsgemäß gebilligt, aber Nachbesserungen angemahnt. So sollen nun Kosten für ein Auto besser berücksichtigt werden.

Klargestellt werden soll auch, dass Bewohner von Wohngemeinschaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebende haben sollen und nicht herabgestuft werden. Für hilfebedürftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkosten- und Heizungspauschale. Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten. Die Mehrkosten sollen sich auf rund 590 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelte die Erhöhungen als lediglich minimal. "Der Gesetzentwurf enttäuscht, da er keine signifikanten Verbesserungen bei der Ermittlungsmethode und somit schlussendlich für die Leistungsempfänger aufweist", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Der Sozialverband Deutschland kritisierte die Berechnungsmethode als ungenügend. Der wirkliche Bedarf werde nicht ermittelt, sagte Präsident Adolf Bauer. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte eine Erhöhung auf 520 Euro verlangt.

(crwo/dpa)
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