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Angeblich neue Weisung der Bundesagentur: Hartz-IV-Empfänger sollen "observiert" werden

zuletzt aktualisiert: 04.06.2009 - 14:50

Berlin (RPO). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat darauf hingewiesen, dass mutmaßliche Betrüger unter den Hartz-IV-Empfängern mit einer Observation zur Aufdeckung des Betrugs rechnen müssen. Ein solcher Fall könne vorliegen, wenn Leistungen über einen längeren Zeitraum in erheblicher Höhe zu Unrecht erbracht werden, teilte die BA am Donnerstag in Nürnberg mit. Die Linke in Hessen warnte deshalb vor zunehmender Denunziation und Verleumdung.

Die BA wies allerdings einen Bericht der "Bild"-Zeitung zurück, wonach die Leistungsempfänger nun verstärkt observiert werden sollten. Dies sei nicht der Fall. Tatsächlich seien nach einer Aufforderung des Bundesrechnungshofs die bisher geltenden Hinweise und Empfehlungen durch verbindliche Regelungen für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs ersetzt worden. Für alle Mitarbeiter sei klar und verbindlich geregelt worden, was zulässig und was unzulässig sei.

Observationen sollen rückläufig sein 

Der Bundesagentur zufolge wird die Anordnung einer Observation künftig sogar restriktiver als bisher behandelt. Grundsätzlich gelte eine Observation nach den neuen Regeln als unzulässig. Nach der Neufassung dürfe nur der Leiter der Grundsicherungsstelle in begründeten Einzelfällen bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch "als letztes Mittel" solch eine Observation anordnen. "Im Regelfall" sei allein eine anonyme Anzeige keine ausreichende Rechtfertigung für diesen Schritt.

Info

Hartz-IV-Reform

Die Sozialhilfe ist 2005 in der Hartz-IV-Reform neu geregelt worden. Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II haben nicht erwerbsfähige Menschen sowie Arbeitslose, die weniger als ein Jahr lang Arbeitslosenversicherung bezahlt haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach 12 bis 24 Monaten ausgelaufen ist. Reicht das Einkommen eines Erwerbstätigen nicht für den Lebensunterhalt, wird es mit Hartz IV aufgestockt. 2008 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 6,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger, davon fünf Millionen erwerbsfähige. Aus Steuermitteln erhielten sie 34,8 Milliarden Euro. Im selben Jahr wurden 19.000 Fälle aufgedeckt, in denen Empfänger mit falschen Angaben 10,5 Millionen Euro zu viel kassiert hatten.

Laut "Bild"-Zeitung heißt es in einer internen Vorgabe der BA, dass die Hartz-IV-Kontrolleure verstärkt zu Hausbesuchen bei Arbeitslosen ausschwärmen und mit Zustimmung des Hartz-IV-Empfängers auch Schränke kontrollieren sollten, "wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist".

Denunziation erwünscht

Die Ergebnisse der Wohnungskontrollen sollten detailliert protokolliert und "Auffälligkeiten" für jeden Raum gesondert beschrieben werden, berichtete das Blatt. Den Außendienstmitarbeitern solle es auch erlaubt sein, Nachbarn oder Bekannte über die Hartz-IV-Bezieher zu befragen. Selbst Kinder sollten befragt werden, wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen.

Die sozialpolitische Sprecherin der Linken im hessischen Landtag, Marjana Schott, erklärte, nun sei klar, dass Hartz IV auch eine "skandalöse behördliche Schnüffeltätigkeit" einschließe. "Damit sind der Denunziation, Verleumdung und einer unter rechtlichen Gesichtpunkten abenteuerlichen Ausweitung von Observationstätigkeiten Tür und Tor geöffnet."

Quelle: AFP

 
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