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Wer bekommt wieviel? Hartz IV für Zuwanderer: Das sind die Regeln

Berlin/Brüssel · Die Zuwanderung nach Deutschland ist ein Reizthema und beschäftigt nicht nur die Stammtische. Erst recht, seit die CSU mit dem Slogan "Wer betrügt, der fliegt" durchs Land zieht. Die Kampagne zielt vor allem auf arme Zuwanderer.

 Seit auch Bulgaren und Rumänen im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne jede Arbeitserlaubnis nach Deutschland kommen können, kocht das Thema hoch.

Seit auch Bulgaren und Rumänen im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne jede Arbeitserlaubnis nach Deutschland kommen können, kocht das Thema hoch.

Foto: dpa, Marc Tirl

Seit auch Bulgaren und Rumänen im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne jede Arbeitserlaubnis nach Deutschland kommen können, kocht das Thema hoch. Es geht um vermuteten oder tatsächlichen Missbrauch von Sozialleistungen. Es ist, wie die Statistik sagt, ein Randproblem. Doch Berichte über eine Stellungnahme der EU-Kommission zu einem laufenden Hartz-IV-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ließen die Debatte am Freitag wieder auflodern.

Um was geht es bei der Auseinandersetzung?

Das Verfahren vor dem EuGH dreht sich um die Klage einer 24-jährigen Rumänin, die mit ihrem kleinen Sohn seit 2010 in Deutschland lebt. Die Frau, wohnhaft bei der Schwester in Leipzig, erhielt Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Arbeit nahm sie nicht auf, deshalb lehnte das Jobcenter den Antrag auf Hartz-IV-Leistungen ab. Die Klage der Frau dagegen legte das Sozialgericht Leipzig dem EuGH zur Klärung vor. Der Streit dreht sich vordergründig um den Einzelfall, letztlich aber um die grundsätzliche Frage, wer Anspruch auf die steuerfinanzierte Sozialhilfe hat.

Wie ist das aktuell geregelt?

Während der ersten drei Monate hat kein Zuwanderer aus dem EU-Raum Anspruch auf Sozialhilfe - und nach Lesart der Bundesregierung auch im Anschluss daran nicht, wenn bis dahin keine Beschäftigung gefunden wurde. Wer eine eher schlecht bezahlte Arbeit findet, kann hingegen auch aufstockend Hartz-IV-Leistungen beantragen.

Ab wann haben Zuwanderer Anspruch auf staatliche Unterstützung?

Wer in Deutschland arbeitet und in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat bei Jobverlust auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, später auch auf Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Wer mindestens fünf Jahre in Deutschland lebt, hat jedoch wie jeder deutsche Bürger bei Bedarf auch Anspruch auf Sozialhilfe. Nach EU-Recht sind dann keine Ausnahmeregelungen mehr zulässig.

Was bemängelt die EU-Kommission?

Die Brüsseler Behörde kritisiert, dass nach deutschem Recht bestimmte EU-Bürger grundsätzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können. Stattdessen müssten die Behörden jeden Einzelfall prüfen. Dabei müssten sie auch bewerten, welche Belastung die Gewährung von Hilfen "für das gesamte deutsche Sozialhilfesystem darstellen würde", wie die Kommission in ihrer Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof schreibt. Dies bedeute aber nicht unbedingt, dass der Zugang zum deutschen Sozialsystem dadurch erleichtert werde, erklärte die EU-Kommission auf Nachfrage.

Was müssten die Behörden genau prüfen?

Bei der Beurteilung des Einzelfalls müssen laut EU-Kommission "die Höhe und die Regelmäßigkeit der Einkünfte" eine Rolle spielen. Es gehe unter anderem auch darum, wie lange eine beantragte Leistung voraussichtlich gezahlt werden müsse.

Ist Sozialpolitik denn nicht Sache der einzelnen EU-Staaten?

Grundsätzlich schon. "Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll, und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden", erklärt die EU-Kommission. Allerdings dürfen Staaten die Bürger anderer EU-Länder nicht diskriminieren.

Wie sieht es mit Deutschen im Ausland aus?

Jeder Bundesbürger kann in einem anderen EU-Land Arbeit suchen. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland hat, kann damit auch ins Gastland gehen - und bei genügend eigenen Mitteln auch länger dort bleiben, um nach einem Job zu suchen. In anderen EU-Ländern gibt es ein Hartz IV vergleichbares Sozialsystem, das Arbeitslosen- und Sozialhilfe vereint, nach Einschätzung der Bundesregierung nicht.

(dpa)
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