Nach dem Karlsruher Urteil: Hartz-IV-Sätze spalten Schwarz-Gelb
VON GREGOR MAYNTZ - zuletzt aktualisiert: 11.02.2010 - 11:56Berlin/Washington (RP). Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat eine Debatte um Sozialleistungen ausgelöst. Die FDP-Justizministerin weist die Urteilsschelte des CDU-Innenministers zurück und empfiehlt das Unterhaltsrecht als Orientierung für Hartz-IV-Sätze.
Der politische Streit um die Zukunft der Leistungen für Langzeitarbeitslose und ihre Familien ist nach der Hartz-IV-Entscheidung des Verfassungsgerichtes in neuer Schärfe entbrannt. Linke, Grüne, Gewerkschaften und Initiativen forderten eine teils drastische Erhöhung der staatlichen Leistungen in einem Umfang bis zehn Milliarden Euro, während in der Regierungskoalition unveränderte Werte, niedrigere Sätze und ein Totalumbau des Systems für möglich gehalten werden.
De Maizière contra Leutheusser-Schnarrenberger
Das höchste deutsche Gericht hatte am Vortag die aktuelle Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die prozentuale Ausrichtung von Leistungen für Kinder an den Bedarfssätzen für Erwachsene rügten die Richter. Die Bürger müssten nachvollziehen können, wie die Höhe zustande komme. Ausdrücklich hatten die Richter die aktuellen Leistungen nicht als zu niedrig bewertet, dem Gesetzgeber aber aufgetragen, bis Anfang 2011 zu einem verfassungsgemäßen Berechnungsverfahren zu kommen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte diese Entscheidung. "Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung", sagte er der "Bild"-Zeitung.
Dem widersprach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein zurückhaltendes Urteil gefällt hat", unterstrich die FDP-Politikerin im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Gestaltungsspielraum, wie das Urteil umgesetzt werden solle, bleibe beim Gesetzgeber. Dessen Aufgabe sei es nun, den Anspruch auf das Existenzminimum zu konkretisieren.
Bedürfnisse von Kindern nicht pauschal bewerten
"Ich finde es nachvollziehbar, dass sich die Bedürfnisse von Kindern nicht pauschal an den Werten für Erwachsene orientieren dürfen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern müssten eigenständig auf kindliche Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass dieser kinderbezogene Ansatz im Unterhaltsrecht bereits verankert sei. Der Kindesunterhalt richte sich nach dem angemessenen Lebensbedarf des Kindes und damit nach kindlichen Bedürfnissen. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, die jetzt erforderliche Neubestimmung der Regelsätze für Kinder werde zeigen, "dass die Erhöhung des Mindestunterhalts zu Jahresbeginn das kindliche Existenzminimum abdeckt".
Rüttgers lobt das Karlsruher Urteil
NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers begrüßte das Urteil: "Ich sehe mich in meinen alten Forderungen nach einer Generalrevision von Hartz IV bestätigt." Eine Prüfung müsse nicht automatisch eine Erhöhung der Regelsätze bedeuten. Die Forderung der SPD nach einer Koppelung an die flächendeckende Einführung des Mindestlohns lehnte Rüttgers ab.
Er wünsche sich aber weiter eine Übereinkunft mit den Sozialdemokraten über das "wichtigste Sozialgesetz, das wir in Deutschland haben". Für Hartz IV, benannt nach dem skandalumwitterten ehemaligen VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz, wünschte sich Rüttgers eine neue, unbelastete Bezeichnung. Sein Vorschlag: "Grundsicherung".
Andreas Pinkwart (FDP), stellvertretender NRW-Ministerpräsident, forderte, Hartz IV abzuschaffen und stattdessen ein Bürgergeld mit pauschalierten Sozialleistungen einzuführen.
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