Hartz-IV-Studie Trotz Erhöhung weniger zum Leben

Berlin · Aus der Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die anstehende geringe Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze keine echte Erhöhung des Existenzminimums.

13 Fakten zu Hartz IV
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Foto: dpa, Oliver Berg

Dass der Regelsatz um fünf Euro auf 404 Euro steige, "kann nicht kaschieren, dass Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger heute weniger zum Leben haben als zum Start von Hartz IV 2005", erklärt der DGB auf seiner Internetseite. Das zeige eine Gegenüberstellung der Entwicklung der Regelsätze im Vergleich zur Entwicklung der Verbraucherpreise, über die "Spiegel Online" berichtet hat.

Der auf Nahrungsmittel entfallende Anteil am Regelsatz beträgt laut des Deutschen Gewerkschaftsbundes mehr als ein Drittel, nämlich 35,5 Prozent. Während die Regelsätze von 2005 bis 2015 um 15,7 Prozent nach oben gingen, stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 24,4 Prozent. Bei den Verbraucherpreisen fällt die Differenz insgesamt geringer aus. Hier wirken sich teurere Verbrauchsgüter wie etwa Elektronikgeräte aus, die seltener angeschafft werden.

Eine besondere Belastung für die Budgets der Hilfeempfänger sind die Stromkosten. Sie haben sich seit dem Jahr 2005 um etwa 54 Prozent erhöht. Zu den Haushaltsstromkosten hatte das Bundesverfassungsgericht noch im Juli 2014 gefordert, dass der Gesetzgeber bei kurzfristigen Preissteigerungen auch eine Anpassung der Regelsätze vornehmen müsse. "Dem ist der Gesetzgeber bis heute nicht nachgekommen", moniert der Gewerkschaftsbund.

"Ein Teil der Gesellschaft, darunter überproportional viele Kinder, droht von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgehängt zu werden", kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Bundesregierung dürfe bei der nächsten Neubestimmung des soziokulturellen Existenzminimums ab 2017 nicht wieder die Regelsätze kleinrechnen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Anhebung des Regelsatzes für Kinder.

Jeweils zum 1. Januar eines Jahres wird der Regelsatz angepasst. Er beruht zu 70 Prozent auf der Preisentwicklung der Güter, die im Regelsatz berücksichtigt werden. Die anderen 30 Prozent werden abhängig von der Entwicklung der Löhne im Vergleich zum Vorjahr ermittelt.

(RP/epd)
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