Verurteilungen im Nachkriegs-Deutschland Kabinett beschließt Rehabilitierung Homosexueller

Berlin · Nach längeren internen Beratungen hat das Bundeskabinett am Mittwoch die strafrechtliche Rehabilitierung der homosexuellen Männer auf den Weg gebracht, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland verurteilt worden waren.

 Heiko Maas ist Bundesjustizminister.

Heiko Maas ist Bundesjustizminister.

Foto: dpa

Auf der Tagesordnung der Ministerrunde stand am Mittwoch der Gesetzentwurf, mit dem die nach dem 8. Mai 1945 gesprochenen Urteile aufgehoben werden sollen. Vorgesehen ist in der Vorlage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zudem eine Entschädigung von pauschal 3000 Euro pro Urteil und zusätzlich 1500 Euro pro erlittenem Jahr Haft.

Der zur Nazi-Zeit noch verschärfte Paragraf 175, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, bestand nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst unverändert fort.

Insgesamt wurden in Deutschland nach 1945 mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des Paragrafen 175 verfolgt und zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das jetzige Gesetz hatte Maas bereits im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt, aber offenbar gab es auf Unionsseite noch Klärungsbedarf.

Maas bezeichnete die Verurteilungen als "Schandtaten des Rechtsstaates". Ausgeschlossen von den Regelungen sind unter anderem Verurteilungen wegen sexueller Handlungen mit Kindern.

Zuvor hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) die Bundesregierung in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgefordert, das geplante Gesetz umzusetzen. "Wir erwarten von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, dass den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung jetzt schnell Gerechtigkeit widerfährt", schrieb die Arbeitsgemeinschaft.

(maxk/AFP)
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