Justizminister für Aufhebung des Fraktionszwangs Maas: Müssen Sterbehilfe parteiübergreifend regeln

Berlin · Alle politischen Gräben sollen beiseite geschoben werden: Bei einem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe sollten die Abgeordneten nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) parteiübergreifend zusammenarbeiten.

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Das Thema sei ethisch und moralisch derart komplex, dass es sich um klassische Gewissensentscheidungen handele, sagte Maas der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS). "Der Fraktionszwang sollte aufgehoben werden, und wir sollten interfraktionelle Anträge in den Bundestag einbringen."

Sein Justizministerium wäre für das entsprechende Gesetz zuständig. Vor Maas haben sich bereits andere Vertreter der Koalitionsparteien SPD und Union für die Aufhebung des Fraktionszwanges ausgesprochen. Die Grünen lehnen allerdings einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ab. Die Linkspartei hat dazu Bereitschaft signalisiert.

In Deutschland wird seit längerem über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Aktive Sterbehilfe, die sogenannte Tötung auf Verlangen, ist in der Bundesrepublik verboten. Ein Gesetzentwurf der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gegen Geldzahlung vorsah, war zuletzt gescheitert. Danach sollten Angehörige und andere nahestehende Menschen straffrei bleiben, die einen Sterbewilligen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten.

Der neue Anlauf für ein Verbot der Sterbehilfe geht von der Union aus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) setzt sich dafür ein, jede Form der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich ähnlich geäußert.

(AFP)
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