Nach Fall Sebastian Edathy Justizminister schwächt Nacktfoto-Gesetz ab

Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Gesetzentwurf zu einem strengeren Umgang mit Nacktfotos kurz vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag abgeschwächt. An entscheidenden Punkten hat es offenbar Korrekturen an der Reform des Sexualstrafrechts gegeben.

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Demnach soll etwa das unbefugte Fotografieren nackter Personen künftig doch nicht generell unter Strafe stehen, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte und damit einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte.

Maas hatte ursprünglich jeden mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen wollen, der unbefugt Bilder von einer nackten Person erstellt. Für die Verbreitung solcher Bilder sollten drei Jahre Haft verhängt werden. Der Gesetzentwurf war im September vom Kabinett gebilligt worden. Am morgigen Donnerstag soll er im Bundestag verabschiedet werden.

Experten hatten jedoch massive Kritik an dem ursprünglichen Entwurf geübt, auch der Bundesrat hatte zuletzt ernste Bedenken signalisiert. Juristen hatten die Befürchtung geäußert, dass eine generelle Strafbarkeit für das Erstellen von Nacktbildern selbst unverfängliche und alltägliche Handlungen kriminalisieren könnte. Als Beispiele zogen sie Szenarien heran, bei denen sich etwa Urlauber strafbar machen könnten, wenn sie beim Fotografieren am Strand versehentlich auch nackte Personen im Bild haben.

Rechtsausschuss muss heute zustimmen

Minister Maas stellte nun klar, dass sozial übliches und alltägliches Verhalten auch künftig straffrei bleiben müsse. Insofern sei es richtig, die unbefugte Herstellung von Nacktbildern nicht von vornherein unter Strafe zu stellen. Strafwürdig sei es hingegen, diese Bilder unbefugt zu verbreiten, hieß es aus dem Justizministerium. Ausnahme: Willigen die Eltern der abgebildeten Minderjährigen der Verbreitung zu, soll kein Verstoß gegen das Gesetz vorliegen.

Maas betonte jedoch, dass niemand mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geld verdienen dürfe. Wer also nackte Kinder und Jugendliche fotografiere, um die Bilder zu verkaufen oder mit ihnen in Internet-Tauschbörsen zu handeln, mache sich künftig in jedem Fall strafbar. Das gelte auch für die Verbreitung von Bildern, die zum Beispiel die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen.

Etwas anders soll es sich künftig mit Nacktbildern von Erwachsenen verhalten: Wer solche Fotos weitergibt, soll sich in Zukunft nicht generell strafbar machen. Sehr wohl aber, wenn die Fotos dem Ansehen der abgelichteten Person erheblich schaden könnten.

Am heutigen Mittwoch muss der Rechtsausschuss des Bundestages den Änderungen an Heiko Maas' Gesetzentwurf zustimmen. Dann kann er morgen wie geplant vom Bundestag verabschiedet werden.

Die insgesamt schärfere Gesetzgebung zum Umgang mit Nacktfotos insbesondere Minderjähriger ist eine Reaktion auf den Fall Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Innenpolitiker soll über Jahre Nacktbilder von Jungen gekauft haben.

Spätere Verjährung von Sexualstraftaten vorgesehen

Edathy hatte am 7. Februar aus gesundheitlichen Gründen nach 15 Jahren sein Bundestagsmandat niedergelegt und war abgetaucht. Erst danach wurde das Ausmaß des Falls Stück für Stück bekannt (obgleich der Untersuchungsausschuss des Bundestages noch nicht abgeschlossen ist): Medienberichten zufolge hatten bereits im Oktober 2013 kanadische Fahnder nach dreijährigen Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Ring Meldungen an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben, in denen auch der Name Edathy fiel.

Glaubt man einem Bericht der "Bild"-Zeitung, soll BKA-Chef Jörg Ziercke daraufhin den Staatssekretär des damaligen Innenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) informiert haben, Friedrich wiederum soll sich mitten in den laufenden Koalitionsverhandlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel gewandt haben, dass mögliche Ermittlungen gegen Edathy anstehen könnten. Am Ende wussten auch noch die damaligen SPD-Fraktionsspitzen Frank-Walter Steinmeier und Thomas Oppermann von der Causa Edathy.

Kurz nach dem Ausscheiden Edathys aus dem Bundestag lässt die Staatsanwaltschaft Hannover Wohnungen und Büros von Edathy durchsuchen. Später heißt es von der Staatsanwaltschaft, bei den Vorwürfen gehe es um einen Grenzbereich zur Kinderpornografie. Die Ermittler tun sich jedoch schwer, Edathy strafbare Handlungen nachzuweisen. Minister Maas hatte daraufhin versprochen, "den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts" führen zu wollen.

Und so sieht sein Gesetzentwurf auch eine spätere Verjährung von Sexualstraftaten, insbesondere bei sexuellem Kindesmissbrauch, vor. Außerdem werden die Mittel für die Prävention deutlich erhöht.

(jd)
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