Fragen und Antworten Datenspeicherung bleibt ein Streitfall

Berlin · Überraschend schnell haben sich SPD-Justizminister Heiko Maas und CDU-Innenminister Thomas de Maizière auf eine "kleine Lösung" für die Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Dennoch haben sie damit reichlich Stoff für weitere Konflikte geliefert.

 Facebook sammelt Daten auf Computerservern in Schweden und entgeht damit deutschen Gesetzen.

Facebook sammelt Daten auf Computerservern in Schweden und entgeht damit deutschen Gesetzen.

Foto: dpa

Schon vor wenigen Wochen verdichteten sich Hinweise, dass SPD-Justizminister Heiko Maas und CDU-Innenminister Thomas de Maizière den Dauerstreit über die Vorratsdatenspeicherung mit einer "kleinen Lösung" aufzubrechen versuchen. Dabei zeichnete sich wegen der nach zwei Urteilen extrem schwierigen Materie ein längeres Ringen ab. In der Nacht zu gestern haben sich Maas und de Maizière allerdings geeinigt. Hier die wichtigsten Fragen rund um den Kompromiss und seine Folgen.

Wie kam es zum neuen Anlauf? Nachdem zunächst das Bundesverfassungsgericht und dann der Europäische Gerichtshof (EuGh) die bis dahin geltenden Regelungen gekippt hatten, bestand Handlungsbedarf. Union und SPD hatten sich darauf verständigt, die Regelung in Deutschland anhand der vagen EU-Vorgaben zu gestalten. Während die SPD zunächst auf Zeit spielte und ihre grundsätzlichen Bedenken betonte, drängte die Union aufs Tempo für einen nationalen Alleingang, zumal die Vorratsdatenspeicherung auch in anderen europäischen Ländern weiter gilt. SPD-Chef Sigmar Gabriel lenkte unter dem Eindruck der Pariser Terroranschläge ein. Anfang Januar war offenkundig geworden, dass die Franzosen dank Vorratsdatenspeicherung sofort die zurückliegenden Kontakte der Islamisten nachvollziehen und weitere Komplizen aufspüren konnten. Nach einem Anschlag in Deutschland wäre das nicht möglich gewesen. Solche Daten fehlten den Ermittlern übrigens nach dem Selbstmord der NSU-Terroristen, in diesem Fall war das Terror-Netzwerk zunächst nicht greifbar.

Wo lagen die Hürden für eine Neuregelung? Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Vorratsdatenspeicherung Anfang März 2010 mit der Begründung gekippt, der Schutz der gespeicherten Daten sei vor missbräuchlichem Zugriff nicht sicher genug und die Vorschriften zum Abruf der Daten seien nicht präzise genug formuliert worden. Die EU-Richtlinie war vom Europäischen Gerichtshof im April 2014 aus ganz ähnlichen Gründen außer Kraft gesetzt worden. Zusätzlich monierten die Europarichter, dass vor Aushorchen geschützte Personenkreise wie Priester, Ärzte, Anwälte und Journalisten nicht klar genug von Spähmaßnahmen ausgeklammert worden seien und dass eine derart umfangreiche Sammlung von Daten nicht anlasslos sein dürfe.

Wird der jetzt gefundene Kompromiss den Anforderungen gerecht? Die Regierung ist davon überzeugt. Tatsächlich hatten beide Gerichte eine Vorratsdatenspeicherung nicht generell für grundrechtswidrig erklärt. Ein Knackpunkt bleibt jedoch die anlasslose Speicherung. Streng genommen hätte man diese Auflage eigentlich nur umgehen können, indem man die Firmen nur aufgrund bestimmter Anlässe zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, etwa bei konkreten Terrorgefährdungslagen oder vor herausragenden Großereignissen. Das hielten die Minister jedoch für unpraktikabel. Sie interpretierten das Urteil nach dem Motto: Wenn derart viele Daten anlasslos nicht gespeichert werden dürfen, dann lassen wir eben weniger Daten speichern, und dann wird auch die generelle Speicherung möglich. Deshalb klammerten sie die gesamte E-Mail-Kommunikation aus. Der Warnung der Richter, es bestehe die Gefahr, dass Bewegungsbilder erstellt werden könnten, die klar grundrechtswidrig seien, wurde ebenfalls Rechnung getragen: Die Speicherung der Orte, von denen aus telefoniert wird, ist nur für einen Zeitraum von maximal vier Wochen zulässig.

Wie steht es mit den Speicherfristen? Die vorgesehenen Zeiträume von vier Wochen für die Funkzellendaten und zehn Wochen für alle anderen Kommunikationsdaten sind die geringsten ihrer Art in ganz Europa. Die alte deutsche Vorratsdatenspeicherung lief über sechs Monate. Die SPD hat einen Parteitagsbeschluss, der immerhin drei Monate zulässt. Die Wahl der Zeitspanne ist also politisch motiviert, weniger fachlich, wie die Bedenken der Polizeigewerkschaften belegen. "Deutlich zu kurz, aber besser als nichts", lautet deren Einschätzung. Vermutlich wird sich die Koalition bei der weiteren Ausgestaltung darauf verständigen, das Gesetz mit einer Überprüfungsklausel zu verknüpfen, um nach ein paar Jahren evaluieren zu können, was es gebracht hat und wo noch nachzusteuern ist.

Hat der Staat jetzt Zugriff auf alle unsere Telefonkontakte? Nein, das ist das größte Missverständnis der teilweise aufgewühlten Debatte. Nicht der Staat unterhält und kontrolliert die Rechner, sondern die Anbieterfirmen, die die Daten erheben, um bei der Gebührenabrechnung die erbrachten Leistungen dokumentieren zu können. So sind entsprechend den Vereinbarungen zwischen Kunden und Telefonkonzernen auch weiterhin Einzelverbindungsnachweise über mehr als zehn Wochen hinweg abrufbar. Die Provider müssen die vorgeschriebenen Daten jedoch zusätzlich auf eigene, besonders geschützte Server in Deutschland aufspielen und sie (gegen Kostenerstattung) auf richterliche Anordnung für einzelne Kunden der Polizei übermitteln - und nach vier beziehungsweise zehn Wochen löschen.

Bringt das nun wirklich etwas? Hier steht Aussage gegen Aussage. Das Bundeskriminalamt sagt ja. Die Kritiker glauben, dass Kriminelle nun ihre Kommunikation so abwickeln, dass sie nicht erwischt werden können.

Ist die Sache damit ausgestanden? So schnell hat Gabriel die Kuh nicht vom Eis. Er wird erst einen kleinen SPD-Parteitag im Juni überzeugen müssen, dann geht es an die Detailberatungen im Bundestag. Anwalt und FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat schon angekündigt, gegen diesen "Verfassungsbruch der übelsten Sorte" in Karlsruhe zu klagen. Also wird die Regelung erst in zwei bis drei Jahren als gerichtsfest gelten können - oder alles auf Anfang gehen.

(may-)
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