Referentenentwurf veröffentlicht Maas will mehr Transparenz bei Dispo- und Immobilienkrediten

Berlin · Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) will Banken zu mehr Transparenz bei Dispo- und Immobilienkrediten verpflichten. Nun liegt der Referentenentwurf zum Gesetz vor.

Dispozinsen der Banken im Vergleich
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Foto: AP

Geldinstitute müssten die Zinssätze für Dispokredite deutlich auf ihrer Homepage veröffentlichen, heißt es in einem Referentenentwurf, den das Ministerium am Samstag veröffentlichte und über den zuerst der "Tagesspiegel" berichtet hatte. Bei Immobilienkrediten sollen die Kunden vor Vertragsabschluss ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen bekommen.

Sowohl um Dispokredite als auch um Immobiliendarlehen hatte es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen gegeben. Verbraucherschützer werfen den Banken vor, die oft hohen Zinsen für den Dispo nicht offenzulegen und Kunden nicht über günstigere Alternativen aufzuklären.

Faule Immobilienkredite wiederum hatten in den USA, aber auch in einigen EU-Staaten maßgeblich zur Wirtschafts- und Finanzkrise beigetragen. Die Neuregelungen im Entwurf des Bundesverbraucherministeriums sind zum Teil die notwendige Umsetzung einer Anfang 2014 beschlossene EU-Richtlinie zu diesem Thema.

"Klar, eindeutig und in auffallender Weise"

Dem Entwurf zufolge sollen Banken und Sparkassen verpflichtet werden, die Dispozinssätze "klar, eindeutig und in auffallender Weise" zu veröffentlichen, auch auf ihrer Internetseite. Wer den Dispo länger als drei Monate in Anspruch nimmt oder mit einem Betrag, der über dem durchschnittlichen monatlichen Geldeingang des Kontos liegt, muss demnach von der Bank über mögliche Alternativen beraten werden. "Viele Disponutzer wissen gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt", erklärte Maas dazu.

Dispozinsen müssen gezahlt werden, wenn ein Bankkunde kein Geld mehr auf dem Girokonto hat, dieses aber weiter belastet wird. Zunächst gewährt die Bank in der Regel einen Dispositionskredit — kurz: Dispokredit oder Dispo. Dieser ermöglicht eine begrenzte Überziehung. Wird das Konto weiter überzogen, fallen Überziehungszinsen an. Nach Angaben von Verbraucherschützern liegen die Dispozinsen oft bei über zehn Prozent, obwohl sich die Banken bei der Europäischen Zentralbank Geld derzeit fast umsonst leihen können.

Entwurf wird derzeit abgestimmt

Mehr Transparenz will Maas auch bei Immobilienkrediten erreichen. Vor Vertragsabschluss müssen Kreditnehmer dem Entwurf zufolge ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen zu dem Darlehen erhalten. Banken und andere Darlehensgeber sollen zudem gezwungen werden, vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit der Kunden zu überprüfen. Außerdem sollen Standards für die Beratung zu Immobilienkrediten eingeführt werden. "Mit dem Gesetz werden wir eine ganze Reihe von Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Immobiliendarlehensverträgen erreichen", zeigte sich Maas überzeugt.

Zum weiteren Ablauf sagte ein Sprecher des Verbraucherministeriums auf Anfrage, derzeit werde der Entwurf mit den Verbänden abgestimmt. Wenn dieser Prozess abgeschlossen sei, solle der Entwurf "möglichst zügig" im Kabinett beraten werden. Die Vorgaben aus der EU-Richtlinie müssen laut dem Referentenentwurf bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

(AFP)
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