Diskussion um Sexualtäter Heinsberger Landrat in der Kritik

Heinsberg (RP). In der Diskussion um die polizeiliche Warnung vor einem Sexualstraftäter im Kreis Heinsberg steht Landrat Stephan Pusch (CDU) in der Kritik. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) erklärte, Pusch sei "an die Grenze gegangen, bis zu der man gehen kann". Ob das Verhalten des Landrates rechtliche Konsequenzen haben muss, will das Innenministerium "sorgfältig prüfen".

Das Ministerium könnte ein Disziplinarverfahren einleiten, heißt es bei der Landesdatenschutzbeauftragten. "Wenn die Justiz sagt, eine Resozialisierung ist möglich, dann muss die Gesellschaft zunächst davon ausgehen, dass es so ist", so eine Sprecherin.

"Jemanden ohne Rechtsgrundlage an den Pranger zu stellen, ist nicht zulässig", sagt Holm Putzke, Rechtsexperte der Ruhr-Universität Bochum: "Für einen Täter, der seine Strafe verbüßt hat, gilt wie für jeden anderen das allgemeine Persönlichkeitsrecht." Dazu zähle der Schutz der Privatsphäre. Puschs Aufgabe sei es, für Sicherheit zu sorgen, so Monika Düker, Grünen-Sprecherin im Landtag. Mit dem "Täter-Outing" bewirke Pusch das Gegenteil.

Der Landrat hatte am Montag Namensteile, Alter, Wohnort und Strafregister-Auszüge des Mannes veröffentlicht, der wegen der Folterung und Vergewaltigung zweier Mädchen eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt hatte und danach nach Heinsberg gezogen war. Eine anschließende Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt.

Pusch erklärte, natürlich sei ihm als Juristen klar gewesen, dass sein Handeln rechtlich "nicht ganz unbedenklich war. Aber wenn ich abwägen muss zwischen dem Persönlichkeitsschutz eines uneinsichtigen, brandgefährlichen Täters und dem Schutz der Bevölkerung, dann muss der Schutz der Bevölkerung vorgehen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort