Prozess um pikante Zitate Gericht will mehr Informationen zu Kohls Millionen-Forderung

Köln · Helmut Kohl will eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten, weil in einem Buch pikante Zitate von ihm veröffentlicht worden sind. Ursprünglich wollte das Gericht am Donnerstag darüber entscheiden, doch jetzt geht die Sache erstmal weiter.

 Der Autor Heribert Schwan präsentierte im Oktober 2014 in Berlin das umstrittene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle".

Der Autor Heribert Schwan präsentierte im Oktober 2014 in Berlin das umstrittene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle".

Foto: dpa, soe

Altkanzler Helmut Kohl hat sich mit seiner Forderung nach fünf Millionen Euro Schadenersatz gegen seinen ehemaligen Ghostwriter nicht auf Anhieb durchsetzen können. Das Landgericht Köln entschied am Donnerstag, dass das Verfahren noch weitergeht, die nächste mündliche Verhandlung ist am 8. Dezember.

Der Vorsitzende Richter Martin Koepsel wiederholte zwar, dass das Gericht einen Anspruch Kohls auf Schadenersatz sieht, weil sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Zur geforderten Höhe von fünf Millionen Euro — dies wäre eine Rekordsumme — sollen Kohls Anwälte jedoch weitere Informationen liefern.

In dem Verfahren geht es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens. Die beiden Autoren veröffentlichten darin eigenmächtig Zitate aus Gesprächen, die Schwan vor vielen Jahren als Ghostwriter von Kohls Memoiren mit ihm geführt hatte. Gegen dieses Vorgehen hat Kohl geklagt und vor Gericht mehrfach Recht bekommen.

Gespräche zwischen 2001 und 2002 geführt

Die Anwälte der Autoren und des Heyne-Verlags aus der Verlagsgruppe Random House sprachen nach der Zwischenentscheidung von einem "Etappensieg". Ursprünglich habe das Gericht schon an diesem Donnerstag ein Urteil verkünden wollen, doch nun werde es sich eingehender mit den Argumenten der Autoren und des Verlags befassen müssen, sagte Rechtsanwalt Roger Mann. An der Veröffentlichung der Äußerungen Kohls gebe es "ein berechtigtes öffentliches und historisches Interesse". Die Klage auf ein Rekord-Schmerzensgeld bezeichnete Mann als "Einschüchterungsversuch".

Schwan und Jens wurden vom Gericht aufgefordert, eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der Kassetten vorzulegen, auf denen Schwan seine Gespräche mit Kohl aufgenommen hatte. Kohl fordert die Herausgabe aller Kopien der Kassetten. Die Originalbänder musste Schwan ihm schon aushändigen.

Kohl hatte die Gespräche 2001 und 2002 mit Schwan geführt, damit der Journalist auf dieser Grundlage seine Memoiren verfassen konnte.
Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Später veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit dem Altkanzler die "Kohl-Protokolle" mit pikanten Äußerungen von ihm über viele andere Politiker. Das Buch wurde ein Bestseller. Allerdings konnte Kohl es schließlich mit einer Einstweiligen Verfügung stoppen.

(das/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort