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Ursula von der Leyen lacht Freude Panorama ap09
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Ministerin stellt Jobcenter-Reform vor: Hilfe für Arbeitslose weiter unter einem Dach

zuletzt aktualisiert: 25.01.2010 - 18:26

Berlin (RPO). Bei der Reform der Jobcenter soll es für Langzeitarbeitslose keine einschneidenden Änderungen geben. Das kündigte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am Montag in Berlin an. Demnach können Hartz-IV-Empfänger auch in Zukunft an einer Stelle einen einzigen Antrag ausfüllen.

In einem Jobcenter in Berlin Tempelhof hat ein 34-Jähriger mit einer Axt für Schrecken gesorgt.  Foto: AP, AP
In einem Jobcenter in Berlin Tempelhof hat ein 34-Jähriger mit einer Axt für Schrecken gesorgt. Foto: AP, AP

Die Ministerin legte am Montag einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Jobcenter vor. Danach sei die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen künftig "kooperativ und freiwillig". Die Zuständigkeiten will von der Leyen klar trennen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 entschieden, dass eine Mischverwaltung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bislang konnten sich Bund und Länder aber nicht auf einen Kompromiss einigen.

Der neue Entwurf soll nun  in den nächsten Wochen mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutiert werden. Ende Februar soll er dann ins Kabinett eingebracht werden.

Mit dem nun vorgelegten Entwurf ist eine Grundgesetzänderung vom Tisch.   "Dafür braucht es nicht nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Kammern", sagte von der Leyen. "Eine solche Mehrheit müsste sich auch noch auf ein und denselben Inhalt einer Grundgesetzänderung einigen." Das sei nicht einmal zu Zeiten der Großen Koalition gelungen.

Nach Vorstellung der Ministerin muss der Bürger zwei klar getrennte Bescheide bekommen: einen von der Arbeitsagentur für Arbeit für Arbeitsvermittlung und Lebensunterhalt und einen von der Kommune über sozialintegrative Angebote und Warmmiete. Sie könnten aber mit einer Post verschickt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur soll durch Musterverträge geregelt werden. In Streitfällen sind interne Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Quelle: apd/das

 
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