Aufenthaltsgenehmigung gefährdet: Hochschule verweigert Mzoudi Studienplatz
zuletzt aktualisiert: 16.02.2004 - 11:50Hamburg (rpo). Dem vom Terrorvorwurf frei gesprochenen Marokkaner Abdelghani Mzoudi hat die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften einen Studienplatz verweigert. Mzoudi habe schon zu lange erfolglos studiert, argumentiert die Hochschule.
Der weitere Aufenthalt des Marokkaners in Deutschland ist damit gefährdet. Die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften bestätigte am Montag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", wonach sie dem 31-Jährigen mit Hinweis auf dessen zu hohe Semesterzahl keinen Studienplatz mehr geben will. "Insgesamt hat er schon zwölf Semester erfolglos studiert", erklärte der Sprecher der Fachhochschule, Ralf Schlichting.
Weil sein Bleiberecht an einen Studienplatz geknüpft ist, ist mit der Entscheidung der Fachhochschule seine Aufenthaltsberechtigung gefährdet. Allerdings kann Mzoudi gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht klagen.
Mzoudi hatte an der Hochschule seit 1997 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2002 Elektrotechnik belegt. Zuvor habe er bereits vier Semester an der Technischen Universität Hamburg-Harburg studiert, erklärte Schlichting. "Mzoudi wurde auf Grund der Regularien, die wir für jeden Studierenden haben, abgelehnt", sagte der Sprecher. Der Marokkaner, der zum Bekanntenkreis der Terrorpiloten des 11. September gehörte, habe auch die Möglichkeit, sich an einer anderen Hochschule einschreiben zu lassen.
Beweise reichten nicht aus
Mzoudi war am 5. Februar vom Hamburger Oberlandesgericht vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September 2001 freigesprochen worden. Bei der Urteilsverkündung hatte das Gericht erklärt, es sei von der Unschuld des Angeklagten nicht überzeugt, doch hätten die Beweise nicht ausgereicht. Die Bundesanwaltschaft legte Revision an. Der Hamburger Innensenator Dirk Nockemann sagte, er wolle Mzoudi so schnell wie möglich ausweisen lassen. Allerdings kann auch das laufende Revisionsverfahren die Abschiebung verhindern.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum