Entscheidung des Kabinetts: Höhere Kassenbeiträge für Gutverdiener
zuletzt aktualisiert: 07.10.2009 - 17:48Berlin (RPO). Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen ab kommendem Jahr 31 Euro mehr im Monat in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzahlen. Das ergibt sich aus einer Anhebung mehrerer sozialversicherungsrechtlicher Größen, die das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.
Die Anpassung ist gesetzlich vorgegeben und geht von einem Anstieg der Brutto-Arbeitseinkommen im Jahr 2008 um 2,25 Prozent aus. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Konkret soll die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung um jeweils 100 Euro auf 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten steigen.
Darüber liegende Einkünfte werden zur Rentenversicherung nicht mehr berücksichtigt. Die Anhebung dieser Kappungsgrenze um 100 Euro und der derzeitige Beitragssatz von 19,9 Prozent führen zu einem zusätzlichen Beitrag von 19,90 Euro monatlich.
Entsprechend erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit um 75 auf 3750 Euro monatlich. Bleibt es beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent, ergibt sich ein Anstieg des Höchstbeitrags um monatlich 11,18 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von monatlich 405O Euro im laufenden auf 4162,50 Euro im kommenden Jahr. Wer höhere Einkünfte hat, kann auch in die private Krankenversicherung wechseln.
Weiter erhöht sich die sozialversicherungsrechtliche "Bezugsgröße" um monatlich 35 Euro auf 2555 Euro im Westen und 2170 Euro im Osten. Dadurch dürfen Kinder und Ehepartner 2010 gegebenenfalls fünf Euro mehr pro Monat verdienen, ohne dass sie die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren.
Für Minijobs bleibt es bei 400 Euro, ansonsten steigen die Hinzuverdienstgrenzen im kommenden Jahr auf 365 (West) beziehungsweise 310 (Ost) Euro.
Die Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Brutto-Arbeitseinkommen des vorvergangenen Jahres, also 2008. Ihr Anstieg führt auch zu höheren Freibeträgen bei der Anerkennung von Härtefällen und erleichtert so die Befreiung von der Praxisgebühr und den Zuzahlungen für Arzneimittel.
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