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Geplantes GEZ-Zentralregister: Hören Hunde Radio?

VON ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 08.09.2010 - 07:36

Köln  (RP). Schon heute erhält die GEZ Millionen Bürgerdaten von Meldeämtern und Adresshändlern. Während immer mehr Geld und Daten gesammelt werden, plant die ARD, ihre Programmleistung zu senken.

Auch ohne die massiven Auskunftsrechte, die die Ministerpräsidenten der Länder der GEZ künftig einräumen wollen, ist die Kölner Gebühreneinzugszentrale schon heute das, was ihre Kritiker eine "Datenkrake" nennen, die manchmal ganz unfreiwillig preisgibt, woher sie ihre Informationen bezieht. Im Kreis Steinfurt ist ihr das gerade wieder passiert. Einem jüngst aus Köln zugezogenen Burgsteinfurter schickte die GEZ eine Anmeldeaufforderung für die Radio- und Fernsehgeräte seines Schwiegervaters. Der Schönheitsfehler: Der Mann kann gar Rundfunkgeräte mehr besitzen, da er bereits vor 25 Jahren verstorben ist.

Im Sommer schrieb die GEZ in München einen vor fünf Jahren gestorbenen Rauhhaardackel namens "Bini" mit der zackig formulierten Aufforderung an, er möge seine Rundfunkgebühren zahlen. Beide Anschriften hatte die GEZ bei Adressdaten-Händlern gekauft und mit ihrem Bestand verglichen. Der umfasst längst weit mehr als die 41,9 Millionen "Teilnehmerkonten" von Gebührenzahlern.

13 Millionen Mahnmaßnahmen

Schon jetzt erhält die GEZ in allen Bundesländern von den örtlichen Einwohnermeldeämter Daten über die Anmeldung, Abmeldung oder den Tod volljähriger Einwohner. Im Jahr 2009 übermittelten die Meldeämter 11,9 Millionen Datensätze an die GEZ. In zwei Millionen Fällen schrieb die GEZ danach Bürger "zur weiteren Sachverhaltsklärung" an, wie es in ihrem Geschäftsbericht heißt. Dies habe 2009 zu 359 400 An- und Zumeldungen geführt; machte 4,65 Millionen Euro mehr in der Kasse.

Um noch mehr Geld in die Kassen der Sender zu spülen, leitete die GEZ im vergangenen Jahr 13,09 Millionen "Mahnmaßnahmen" gegen Bürger ein. Hinzu kamen mehr als 740 000 Vollstreckungs-Ersuchen zu Geld- und Sachpfändungen sowie Anträge, den GEZ-Schuldner eidesstattliche Versicherungen ihrer Zahlungsunfähigkeit abzunehmen. Der auf Provisionsbasis tätige "Beauftragtendienst" der GEZ, der von der Gerichten mit unschöner Regelmäßigkeit in seine Schranken gewiesen werden muss, reichte im vergangenen Jahr zusätzlich 358 000 Belege mit An- und Zumeldungen von Rundfunkgeräten ein.

Der künftige Rundfunkstaatsvertrag soll den Rundfunkanstalten aber auch erlauben, "einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen" zu übertragen. Soll heißen: Vom Inkassobüro bis zum Hobby-Denunziant könnte neben der GEZ faktisch jeder für ARD und ZDF tätig werden.

Zudem planten die Ministerpräsidenten, Teile des neuen Staatsvertrages bereits ein Jahr vor der Ablösung der geräteabhängigen Gebühr in Kraft zu setzen. So sollten per Staatsvertrag alle "als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Personen" ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt – in NRW ist das der WDR – "schriftlich alle Tatsachen anzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen". In der Praxis hätte dies bedeutet: der GEZ.

Immer mehr Angaben gefragt

Ihr sollen laut dem Entwurf künftig von jedem Inhaber einer Wohnung und eines Betriebes folgende Daten mitgeteilt und auf Verlangen der GEZ nachgewiesen werden: aktueller sowie früherer Name, Geburtsdatum, Name oder Firma mit Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters, gegenwärtige Anschrift jeder Wohnung und jeder Betriebsstätte, letzte der GEZ gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners, vollständige Bezeichnung des Inhabers einer Betriebsstätte, Anzahl der Beschäftigten, Beitragsnummer, Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung und der Betriebsstätte, Datum der Zulassung und Kennzeichen von Autos, Branchenzugehörigkeit sowie die Anzahl von Hotel- und Gästezimmern von Ferienwohnungen.

Wer umzieht, soll sogar Angaben darüber machen, wer die Wohnung nach ihm nutzt. Und wenn der GEZ all das nicht reicht, kann sie weitere Daten erheben. Dass das auch ohne Wissen der Betroffenen erlaubt sein soll, will zumindest der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper zumindest für NRW aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht hinnehmen.

Aufgrund des miserablen Rufs in der Bevölkerung wollten die Ministerpräsidenten die GEZ im neuen Rundfunkstaatsvertrag ursprünglich verhamrlosend in "Rundfunkservicezentrale" umbenennen. Nun ist nur noch von einer "im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft" betriebenen "Stelle" die Rede. Nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts Forsa für den Telekommunikationsverband Bitkom halten fast zwei Drittel (60 Prozent) der Deutschen die monatliche Gebühr von 17,98 Euro, die nur dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio dient, für zu hoch.

Auf der Berliner Medienwoche kündigte RBB-Intendantin Dagmar Reim an, die ARD plane, in Zukunft nicht mehr quantitativ zu wachsen, sondern im Gegenteil eine Reduzierung von Programmangeboten. Welche dies genau seien, wolle man "in zwei bis drei Monaten" bekanntgeben. Dass der inhaltliche Sparkurs für den Gebührenzahler die Kosten senkt, glaubt niemand in der ARD.

Quelle: RP

 
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