Gleichgeschlechtliche Ehe Maas: Öffnung der Ehe für Homosexuelle mit CDU schwer realisierbar

Berlin/Köln · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Absicht einer Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe bekräftigt. Eine Änderung des Grundgesetzes sei dafür nicht zwingend. Nur leider sei die Gleichstellung in einer Koalition mit der Union "nur schwer realisierbar", so die Nachricht weiter.

In diesen Ländern gibt es die Homo-Ehe
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Foto: afp, DM

"Die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts ist und bleibt unsere Position", teilte das Ministerium am Samstag über Maas' Twitter-Account mit. Zuvor hatten mehrere Zeitungen unter Berufung auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck berichtet, dass ein vorliegender Referentenentwurf aus dem Hause Maas über ein Gesetz zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe erneut überarbeitet werden solle.

Bundesregierung will Grundgesetz nicht ändern

In der Antwort der Bundesregierung auf Becks Anfrage heißt es: "Mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen." Die Bundesregierung beabsichtige eine derartige Änderung des Grundgesetzes nicht. "Im Übrigen wäre bei einer Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft und damit seine Angleichung an die Ehe überflüssig."

Wie es in der Antwort weiter heißt, wird die Bundesregierung nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme am 8. Mai den Referentenentwurf "überarbeiten und dann als Regierungsentwurf vorlegen". Der Entwurf war am 5. März allen Fraktionen, dem Bundesrat und dem Rechtsausschuss des Bundestages übersandt worden.

Beck kritisierte das Vorgehen. In 150 Regelungen und 50 Gesetzen würden gleichgeschlechtliche Paare weiter benachteiligt, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Referentenentwurf beinhalte aber nur einen kleinen Teil der erforderlichen Änderungen. Von den mehr als 50 Gesetzen und Verordnungen, die geändert werden müssten, wolle das Justizministerium bloß 21 novellieren und das oftmals unzureichend und teils schlampig.

(KNA)
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