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Ärztepräsident zur Patientenverfügung: Hoppe: "Wir brauchen kein Gesetz"

zuletzt aktualisiert: 21.01.2009 - 16:56

Düsseldorf (RP/RPO). Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat sich gegen ein Gesetz zur Patientenverfügung ausgesprochen. Derweil beriet der Bundestag über verschiedene Gesetzesentwürfe in einer ersten Lesung.

„Wir brauchen kein Gesetz. Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung und die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die wir verfasst haben, reichen aus”, sagte Ärztepräsident Hoppe gegenüber unserer Redaktion.

Hoppe verwies darauf, dass eine Patientenverfügung schon heute bindend sei, „wenn die entsprechende Situation eingetreten ist, so wie sie auch in der Verfügung gemeint war.” Der Bundestag berät heute über zwei Gesetzesanträge zur Patientenverfügung.

Emotionale Lesung im Bundestag

Nach fünf Jahren Debatte rückt eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung näher, mit der man Behandlungswünsche für den Notfall vorab festlegen kann. Der Bundestag beriet am Mittwoch in einer emotionalen ersten Lesung zwei verschiedene Gesetzentwürfe, über die ohne die üblichen Fraktionszwänge entschieden werden soll. Noch sind die Abgeordneten aber uneins, wie verbindlich die Verfügungen sein sollen.

Erster Entwurf stellt Patientenwillen in den Mittelpunkt

Einen der Entwürfe hat der CSU-Gesundheitsexperte Wolfgang Zöller zusammen mit zahlreichen weiteren Abgeordneten vorgelegt. Grundsatz solle es sein, den Willen des Patienten zu respektieren, sagte Zöller. Schriftlich und mündlich geäußerte Wünsche für den Fall, dass man sich nicht äußern kann, sollen demnach grundsätzlich gelten. Einschränkungen etwa auf tödlich verlaufende Krankheiten gibt es nicht.

Allerdings soll in jedem Einzelfall noch einmal überprüft werden, was konkret dem Wunsch des Patienten entspricht, wie Zöller sagte. Es gebe "keinen Automatismus", sondern "Raum für die aktuelle Betrachtung". Er zog das Fazit: "Wir sind überzeugt, dass unser Entwurf Patientensicherheit und Patientenautonomie ausreichend berücksichtigt."

Zweiter Entwurf will striktere Regeln

Ein zweiter Entwurf, vorgelegt vom CDU-Rechtspolitiker Wolfgang Bosbach und zahlreichen weiteren Abgeordneten, sieht wesentlich striktere Regeln vor. Nur bei einer "unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit" oder Bewusstlosigkeit auf Dauer soll der Patientenwunsch auf jeden Fall gelten.

Bei nicht tödlichen Krankheiten werden strengere Maßstäbe angesetzt. In dem Fall gelten schriftliche Anweisungen nur dann, wenn sich der Patient vorab medizinisch beraten ließ, seine Verfügung beim Notar beglaubigt wurde und sie nicht älter als fünf Jahre ist. Der FDP-Politiker Otto Fricke sagte, diese Regelung garantiere den Patienten letztlich die größte Freiheit. Denn Freiheit heiße nicht wenige Regeln, sondern "Freiheit braucht Aufklärung".

Dritter Entwurf könnte zu Kompromiss führen

Ein dritter Entwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker und anderer Abgeordneter könnte mit den Vorschlägen des Zöller-Entwurfs verbunden werden, wie einer der Unterstützer, der FDP-Politiker Michael Kauch, sagte. Man sei der zuversichtlich, dass man die Entwürfe zusammenführen könne. Die Zeit sei reif für eine Entscheidung. "Jetzt ist genug der Blockade, jetzt muss entschieden werden", sagte Kauch.

Derzeit gibt es Schätzungen zufolge neun Millionen Patientenverfügungen. Meist regeln sie Behandlungswünsche etwa nach einem Unfall oder bei einer tödlichen Krankheit, für den Fall, dass man sich nicht äußern kann. In der Praxis sind Mediziner oft unsicher, ob die Wünsche gelten sollen oder nicht.


 
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