Bundesrat: HRE-Enteignungsgesetz gebilligt
zuletzt aktualisiert: 03.04.2009 - 20:21Berlin (RPO). Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zur Verstaatlichung der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate beschlossen. Damit darf der Bund notfalls die Aktionäre enteignen, wenn freiwillige Lösungen scheitern.
Voraussetzung für die Enteignung ist, dass Verhandlungen über einen freiwilligen Verkauf scheitern. Die Regierung will spätestens im Sommer die Mehrheit an dem börsennotierten Konzern erlangen, um dessen Pleite und weitere Turbulenzen am Finanzmarkt abzuwenden. Zuvor muss der Bundespräsident das Gesetz noch ausfertigen.
Weiteres Ziel ist die Sicherung der schon gewährten staatlichen und privaten Hilfen von 102 Milliarden Euro. Ohne diese Garantien wäre die HRE längst bankrott. Nach Ansicht der Bundesbank hätte eine Insolvenz schlimmere Konsequenzen als der Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers, der die Finanzkrise im vergangenen Jahr dramatisch verschlimmerte.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat angekündigt, unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der die Aktionäre mit einer Kapitalerhöhung freiwillig dem Bund das alleinige Sagen bei der HRE verschaffen sollen. Scheitert dieser Plan, wird Zwang angewendet und die Regierung leitet das Enteignungsverfahren ein. Spätester Zeitpunkt dafür ist laut Gesetz der 30. Juni.
Vor der Enteignung als letztes Mittel will die Bundesregierung aber noch versuchen, die freiwillige Zustimmung des US-Großaktionärs Christopher Flowers zu einer Verstaatlichung der Hypo Real Estate zu bekommen. Ein Kaufpreis weit über dem aktuellen Marktpreis wäre aber nicht akzeptabel, betonte sie. Flowers hat bisher immer erklärt, dass er seinen Anteil von 24 Prozent behalten will.
"Kein guter Tag für die soziale Marktwirtschaft"
Die Länder hatten mehrere Korrekturen am staatlichen Rettungsfonds SoFFin gefordert. Eine Forderung werde das Bundesfinanzministerium erfüllen und zusammen mit dem Bürgerentlastungsgesetz umsetzen, erklärte die parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl. So sollen auch Landesbanken steuerliche Verlustvorträge nutzen können, wenn sie inländische Banken stützen.
Wie bereits im Bundestag protestierte auch im Bundesrat die FDP gegen die geplante Enteignung. Der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister und stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Andreas Pinkwart kritisierte, eine Enteignung sei unnötig und passe nicht in das System der sozialen Marktwirtschaft. Der Bundesfinanzminister habe neun Monate Zeit verstreichen lassen, ohne zu handeln, und gerate jetzt in "selbstverschuldeten Zeitdruck".
Der hessische FDP-Chef und Justizminister Jörg-Uwe Hahn erklärte: "Enteignungen sind Fremdkörper in unseren freiheitlichen Wirtschaftsordnung." Er appellierte ebenso wie der niedersächsische Wirtschaftsminister Philipp Rösler an die Bundesregierung, trotz Verabschiedung des Gesetzes nicht von der Möglichkeit zur Enteignung Gebrauch zu machen. "Es wäre sonst kein guter Tag für die soziale Marktwirtschaft", sagte Hahn.
Pendlerpauschale beschlossen
Ein weiteres Thema im Bundesrat war die Pendlerpauschale. Gut zwei Jahre nach Kappung der Pendlerpauschale hat der Bundesrat am Freitag in Berlin die Rückkehr zur alten Regelung beschlossen. Millionen Pendler können nun die Fahrt zum Arbeitsplatz wieder steuerlich voll geltend machen.
Damit gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Entfernungspauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer. Steuerlich abziehbar sind auch Unfallkosten und Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, wenn sie den Betrag der Entfernungspauschale übersteigen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2008 entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale auf Arbeitswege erst ab dem 21. Kilometer verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. Die Finanzämter haben nach der Entscheidung der Karlsruher Richter bereits damit begonnen, die Pauschale an die Arbeitnehmer zurückzuzahlen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum