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Kundus-Affäre: Informationen über zivile Opfer wurden offenbar unterdrückt

zuletzt aktualisiert: 15.03.2010 - 18:47

Berlin/Bremen (RPO). Beim umstrittenen Luftschlag von Kundus sind Informationen über zivile Opfer offenbar in Deutschland kurz nach dem Vorfall unterdrückt worden. Der damals zuständige Isaf-Regionalkommandeur Jörg Vollmer habe bereits früh solche Informationen weitergeleitet, wurde am Montag am Rande der Sitzung des Kundus-Untersuchungsausschusses in Berlin bestätigt. Zunächst hatte die Spitze des Verteidigungsministeriums zivile Opfer des Luftschlages vom 4. September 2009 bestritten.

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU): "Mit mir ist eine Abschaffung der Wehrpflicht nicht zu machen."  Foto: ddp, ddp
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU): "Mit mir ist eine Abschaffung der Wehrpflicht nicht zu machen." Foto: ddp, ddp

"Es sind definitiv nicht alle Informationen so in Berlin wahrgenommen worden, wie sie in Mazar-i-Sharif weitergeleitet wurden", sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nach einer ersten Anhörung von Vollmer. Linken-Obmann Paul Schäfer fügte hinzu, die Frage sei, wie die politischen Stellen in Deutschland damit umgegangen sind. Für den verteidigungspolitischen Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, stellt sich die Frage, ob Informationen über zivile Opfer im Wahlkampf vertuscht werden sollten oder "chaotische Zustände" im Ministerium geherrscht hätten.

Der CDU-Wehrexperte Ernst-Reinhard Beck sagte, Brigadegeneral Vollmer habe in seiner Aussage vor dem Ausschuss die Entscheidung des Bundeswehroberst Georg Klein zum Luftschlag von Kundus verteidigt. Allerdings sei Vollmer nach eigenem Bekunden über "die Details des Luftschlags" im Nachhinein nicht glücklich gewesen, sagte Beck weiter.

Laut Beck sagte Vollmer auch zur Frage aus, ob Meldungen über zivile Opfer aus einem militärischen Bericht gelöscht wurden. Er habe angegeben, diese seien nicht auf Weisung aus Berlin aus dem Netz genommen worden, sondern lediglich, weil die Meldungen nicht von Oberst Klein autorisiert worden waren.

Oberst Klein hatte am 4. September vergangenen Jahres den Luftschlag von Kundus befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen ums Leben kamen. Als Grund hatte er vor dem Untersuchungsausschuss angegeben, er müsse seine Soldaten schützen.

Informationsleck im Ministerium?

Bei der Suche nach dem Informationsleck im Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages gerät unterdessen das Verteidigungsministerium in Erklärungszwang. Am Rande der Ausschusssitzung in Berlin äußerten Abgeordnete am Montag die Vermutung, dass die undichte Stelle, durch die geheime Informationen zum Luftschlag von Kundus durchsickerten, im Hause von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zu suchen sind. Der Grünen-Politiker Omid Nouripour forderte den Minister auf, endlich "in seinem Haus aufzuräumen."

FDP-Obmann Hellmut Königshaus betonte, es gebe einige Hinweise darauf, dass ein "intimer Sachkenner" am Werk gewesen sei, der nicht im Bereich des Deutschen Bundestages zu suchen sei. Er sei von Anfang an "entsetzt" darüber gewesen, "mit welcher Selbstverständlichkeit davon ausgegangen wurde, dass das Leck im Bereich des Bundestages zu suchen ist", fügte Königshaus hinzu: "Bevor die Akten weitergeleitet wurden, waren sie schließlich woanders."

Der geheime Feldjägerbericht der Bundeswehr und auch der kritische Brief des in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Bundeswehrgenerals Henning Hars könnten nur aus Guttenbergs Haus stammen. Sie hätten den Parlamentariern nämlich noch gar nicht vorgelegen, hieß es von Seiten der Abgeordneten. Auf Wunsch aller Fraktionen hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wegen Medienberichten aus geheimen Verschlusssachen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Offenbar Streit über Entschädigung

Bei den Verhandlungen über eine Entschädigung für die Opfer des Luftangriffs von Kundus vom 4. September gibt es unterdessen offenbar Streit zwischen dem Verteidigungsministerium und den Opferanwälten. Wie "Spiegel Online" am Montag unter Berufung auf Führungskreise des Ministeriums berichtet, sollen die Bremer Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke als Entschädigung sieben Millionen Euro und ein zusätzliches Anwaltshonorar von 178 500 Euro plus Reisekosten in Höhe von 25 000 gefordert haben.

Beide Beträge seien aus Sicht des Ministeriums zu hoch, war bei "Spiegel Online" zu lesen. Deshalb prüfe das Haus, die Verhandlungen abzubrechen. Man denke über eigene Hilfsprojekte für die von dem Bombardement betroffene Region nach.

"Wir haben überhaupt keine Rechnung an das Verteidigungsministerium eingereicht", entgegnete Popal in der "Mitteldeutschen Zeitung". Man habe lediglich im Rahmen eines Gesprächs erwähnt, "dass wir gesetzliche Gebühren geltend machen". Das sei "keine sensationelle Sache".

Im Übrigen seien für Freitag neue Verhandlungen anberaumt. Das Ministerium habe die Gespräche "bis jetzt nicht abgebrochen". Popal bestätigte, dass er um die Finanzierung langfristiger Projekte in Höhe von sieben Millionen Euro bitte. Diesem Streitwert entspreche laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Honorar von "höchstens 150 000 Euro inklusive Reisekosten".

Quelle: DDP/sdr

 
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