Vorratsdatenspeicherung gefordert: Innenminister will Zentralregister für Neonazis
zuletzt aktualisiert: 16.11.2011 - 07:36Berlin (RPO). Innenpolitiker von Union und FDP suchen nach einem Rezept gegen rechtsextremistische Gewalt. Auch der Einsatz der V-Leute steht in der Kritik. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach sich am Mittwoch für ein Zentralregister über gefährliche Neonazis aus.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ist dafür, auch künftig V-Leute zur Beobachtung der rechten Szene einzusetzen, erklärte er gegenüber unserer Redaktion. „Ein Abziehen der V-Leute würde bedeuten, dass wir kaum Informationen über das Tun und Handeln der rechtsextremen Szene erhalten würden, und das wäre fatal“, sagte Schünemann.
Vielmehr solle man „darüber nachdenken, ein Qualitätsmanagement für V-Leute bundesweit zu implementieren“. Auch CDU-Vize und Umweltminister Norbert Röttgen sprach sich gegenüber unserer Redaktion gegen ein Zurückziehen der V-Leute aus. „Ich sehe aus den bisher vorliegenden Beschreibungen kein Indiz, warum man sich aus den V-Leute-Aktivitäten zurückziehen sollte“, sagte Röttgen.
Hintergrund sind Ermittlungen zu drei Jenaer Rechtsextremisten, die in einer Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" verantwortlich sein sollen für die Morde an acht Türken, einem Griechen und einer Heilbronner Polizistin sowie für einen Sprengstoffanschlag in Köln. In Thüringen und Hessen gibt es Hinweise auf mögliche Verstrickungen von V-Leuten der Landesverfassungsschutzbehörden in die Mordserie.
FDP und CSU stritten zudem darüber, ob rechte Gewalttaten mit einem NPD-Verbot oder mit einer neuen Vorratsdatenspeicherung verhindert werden könnten.
Trio tauchte 13 Jahre ab
Innenminister Friedrich forderte von den Thüringer Sicherheitsbehörden Aufklärung über die Ermittlungen zu dem Neonazi-Trio. "Die Thüringer Sicherheitsbehörden müssen schon erklären, warum 1998 das Trio etwa 13 Jahre lang abtauchen konnte", sagte der CSU-Politiker dem "Bonner General-Anzeiger".
Gefährliche Neonazis will Friedrich in einem neuen Zentralregister erfassen. Darin sollten "Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten und politisch rechts motivierte Gewalttaten zusammengeführt werden", sagte Friedrich der "Süddeutschen Zeitung".
Diese Datei solle ähnlich wie die Datensammlung über gefährliche Islamisten aufgebaut und vom Verfassungsschutz sowie Polizei in Bund und Ländern gespeist werden. Friedrich kündigte auch an, einen neuen Versuch zu prüfen, die rechtsextreme NPD zu verbieten.
NPD-Verbot und Vorratsdatenspeicherung
Während sich Niedersachsens Innenminister Schünemann und Minister Röttgen gegenüber unserer Redaktion für den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene aussprachen, ist der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, dagegen. Er sagte, der Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene habe offenbar nichts gebracht und stehe einem NPD-Verbotsverfahren im Weg. "Es kann nicht richtig sein, dass ein Verbotsverfahren trotz klarer Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht in Gang kommt, weil der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten zur Bestandsgarantie für die Partei geworden ist", sagte Ahrendt der "Passauer Neuen Presse".
Der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), wies hingegen Forderungen nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren als Aktionismus zurück und forderte stattdessen wieder einmal eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. "Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist. Ohne Internet- und Telefonverbindungsdaten der Zwickauer Zelle dürfte das aber schwer zu klären sein", sagte Uhl der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte dem Blatt: "Der Staat wirkt saft- und kraftlos, wenn Politiker alle drei Monate ein NPD-Verbot fordern, der Verbotsantrag dann aber doch nicht gestellt wird."
FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte der Zeitung "Die Welt", ein neuerliches Verfahren zum Verbot der NPD könne nur erfolgreich sein, wenn Ungereimtheiten etwa beim Einsatz von V-Leuten, aufgeklärt seien.
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