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"Gefährung für die öffentliche Sicherheit": Innenminister wollen Facebook-Partys verbieten

zuletzt aktualisiert: 03.07.2011 - 10:54

Berlin (RPO). Nach mehrfachen Ausschreitungen bei Partys, die über das soziale Netzwerk Facebook organisiert wurden, haben mehrere Innenministern der Länder ein Verbot dieser Masseneinladungen gefordert. In den vergangenen Wochen hatte es bei derartigen "Feiern" in Hamburg und Wuppertal Ausschreitungen gegeben. 

Jetzt wollen die Innenminister der Länder offenbar handeln. "Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, müssen Facebook-Partys im Vorweg verboten werden", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der "Welt am Sonntag".

Fänden solche Massenaufläufe bereits statt, müssten sie mit Platzverweisen aufgelöst werden. In Wuppertal war eine solche Feier mit 800 Gästen kürzlich mit 16 Verletzten und 41 vorübergehenden Festnahmen geendet. In Hamburg hatte zuvor die Schülerin Tessa versehentlich eine Großveranstaltung in ihrem Wohnviertel ausgelöst.

Niedersachsens Innenminister will Sexualstraftäter stärker überwachen. Foto: ddp

"Bestandteil der Jugendkultur"

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte der "WamS", wenn es im Vorfeld einer angekündigten Facebook-Party konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte gebe, müsse die Veranstaltung von den kommunualen Ordnungsbehörden untersagt werden.

Seinen Kindern rate er, nicht zu einer anonymen Masseneinladung zu gehen. "Da weiß man nie, wer kommt." Facebook-Partys mit einem überschaubaren Kreis von Eingeladenen seien hingegen "Bestandteil der Jugendkultur".

Schünemann forderte, die Länder müssten die geltenden Gesetze "konsequent" anwenden und zugleich ihre Aufklärungsarbeit bei Jugendlichen und Eltern verbessern. Nötig sei ein "Internet-Führerschein" in den Schulen, um über die Gefahren von Facebook aufzuklären.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein "massives Sicherheitsproblem" mit unabsehbaren Folgen werden könne. Für den Einladenden entstünden manchmal "immense Kosten", weil das Ziel solcher "Partygäste" oft nur Randale und Zerstörung sei.

"Wird wegen Straftaten ermittelt, muss der Verursacher womöglich auch die Kosten des Polizeieinsatzes zahlen", sagte Herrmann. In der Regel tut dies allerdings der Steuerzahler.

Quelle: AFP/csi

 
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