Ministerpräsidenten einigen sich: Internet-Grenzen für ARD und ZDF
VON MATTHIAS BEERMANN - zuletzt aktualisiert: 13.06.2008 - 09:19Berlin (RP). Schlappe für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten: Die Länder-Ministerpräsidenten wollen ihren Online-Aktivitäten künftig enge Schranken setzen. Eine mit Rundfunkgebühren finanzierte, unlautere Konkurrenz für private Medienanbieter soll dadurch verhindert werden.
Mit Spannung war diese Sitzung der Länder-Ministerpräsidenten erwartet worden, und am Ende war ihr Ergebnis unerwartet klar: ARD und ZDF müssen ihre Internet-Angebote schon bald begrenzen. Die Länderchefs einigten sich gestern in Berlin weitgehend auf den Entwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch erläuterte, müssen die Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio "sendungsbezogen" sein und dürfen nicht als "elektronische Presse" erscheinen. Ihre Abrufbarkeit im Netz wird zudem zeitlich begrenzt.
Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten nahmen das Ergebnis mit versteinerten Mienen zur Kenntnis. Der Entwurf, auf den die Ministerpräsidenten sich nun geeinigt haben, ist noch nicht endgültig, aber er erfüllt viele der Forderungen, die Verleger und private Rundfunkanbieter vorweg erhoben hatten. Die endgültige Entscheidung über den Gesetzestext wurde auf den Oktober vertagt. Bis dahin soll der Entwurf sowohl mit der EU-Kommission, als auch mit den Verlegern, Privatsendern und öffentlich-rechtlichen Anstalten beraten werden.
Koch sprach von "Konsultationen". Man müsse den Vertragsentwurf gründlich juristisch prüfen. "Wir wollen keinen Streit mit Brüssel und keinen neuen Gang nach Karlsruhe", sagte Koch. In den letzten Tagen hatte es vehemente Kritik an den teilweise öffentlich gewordenen Formulierungen des Vertragsentwurfes gegeben, vor allem auch aus den Reihen der EU-Kommission, auf deren Drängen die gesetzliche Neuordnung der Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF ursprünglich zurück geht.
Offenbar hatte es angesichts dieser Kritik doch noch zahlreiche Änderungen der Formulierungen gegeben. So einigten sich die Ministerpräsidenten nun auf eine Definition des umstrittenen Begriffes der „elektronischen Presse“, wonach es dabei um presseähnliche Angebote gehe, die journalistisch seien und den Angeboten von Zeitungen oder Magazinen entsprächen.
Die "Nutzung von Zeitungen auch im Internet" müsse "vom Charakter her etwas anderes" sein "als das was die Öffentlich-Rechtlichen im Internet herstellen", so Koch. Eine konkret bezifferte Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF sieht der Entwurf dagegen nun nicht mehr vor. Die Intendanten hätten keine verlässliche Abschätzung darüber abgeben können, wie hoch der Bedarf eigentlich genau sein würde, so Koch.
Festgelegt ist nun aber, dass die von ARD und ZDF online gezeigten Inhalte "sendungsbezogen" sein müssten und "nicht elektronische Presse" sein dürfen. "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", sagte Koch. Verboten sein sollen künftig auch an Sendungen aufgehängte kommerzielle Verwertungsketten. Koch nannte das Beispiel von Kochsendungen, die per Internet dann nicht nur das Rezept zulieferten, sondern auch den Link hin zum Buch, das man dann kaufen könne. Weiterhin offen ist, wie weit ARD und ZDF auch Unterhaltungsangebote im Internet erlaubt werden sollen. Eine Lösung soll über die Sommerpause gefunden werden.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) beurteile die geplanten Einschränkungen als "Verbesserung der bisherigen Pläne". Die Zeitungsverleger sahen jedoch weiterhin zu viele Schlupflöcher, begrüßten aber die Nachdenklichkeit der Ministerpräsidenten zur Medienordnung.
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