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Polizei erteilt CDU-Vorschlag klare Absage: Internet-Pranger für Sextäter prüfen

zuletzt aktualisiert: 09.08.2010 - 10:22

Köln (RPO). In der Debatte um die Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern haben sich Unions-Politiker hinter den Vorschlag der Deutschen Polizeigewerkschaft gestellt, den Aufenthaltsort von bestimmten Sexualstraftätern künftig öffentlich zu machen. "Zusätzlich zur Sicherungsverwahrung muss darüber nachgedacht werden, die Bevölkerung besser zu schützen", sagte der CSU-Sicherheitsexperte Norbert Geis.

"Dazu kann auch ein Hinweis im Internet über den Wohnort von gefährlichen und noch immer frei herumlaufenden Sexverbrechern zählen", sagte Geis der "Bild"-Zeitung. Die CDU zeigte ebenfalls Sympathien für den Vorstoß. "Ich wäre dafür zu prüfen, ob das rechtlich machbar ist", sagte der Innenexperte der CDU-Bundstagsfraktion, Reinhard Grindel, dem "Kölner Stadt-Anzeiger.".

"Wir bräuchten dann aber eine einheitliche Linie von Bund und Ländern. Sonst ziehen die Leute einfach um." Eine andere Polizeigewerkschaft kritisierte den Vorschlag dagegen als populistisch. "Das dient auch nicht der Polizei und wäre verfassungsrechtlich gar nicht haltbar", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Instrument des Mittelalters

Hintergrund ist der ungelöste Streit in der Koalition über die Sicherungsverwahrung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wirft Innenminister Thomas de Maiziere eine Blockadehaltung vor.

Die FDP-Politikerin lehnt anders als ihr CDU-Kabinettskollege eine Unterbringung von Sexualstraftätern nach deren Entlassung in anderen Einrichtungen ab. Der Europäische Gerichtshof hatte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung für unrechtmäßig erklärt. Seitdem sind mehrere ehemalige Häftlinge aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, die rückwirkend verlängert worden war.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erteilt dem Vorschlag, die Daten entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen, eine klare Absage. "Der Pranger war ein Instrument des Mittelalters und hat mit den modernen rechtsstaatlichen Normen nichts zu tun", sagte GdP-Pressesprecher Rüdiger Holecek am Montag in Berlin. Die Gewerkschaft halte den Vorschlag für "populistische Effekthascherei".

Schutz vor "Lynchjustiz"

Die GdP befürchtet, dass die Polizei bei Einführung eines solchen Internet-Prangers die entlassenen Straftäter "vor Lynchjustiz" schützen müsste, wie dies in den USA bereits vorgekommen sei. Dort gibt es in mehreren Bundesstaaten seit 1997 vergleichbare Methoden.

Seit Wochen streiten sich Politiker und Fachleute über eine sinnvolle Nachfolgeregelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig gerügt wurde.

Neben einer Beibehaltung oder Umgestaltung ist auch die elektronische Fußfessel als Alternative im Gespräch. Die GdP spricht sich in der Diskussion für "die Schaffung besonderer Einrichtungen" aus, in denen gefährliche Täter nach Verbüßung der Haft durch "richterlichen Beschluss eingewiesen" werden sollen.

Die GdP ist mit 170 000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der deutschen Polizisten. Der Vorschlag zur Einrichtung eines Internet-Prangers kam von Rainer Wendt, dem Vorsitzenden der kleineren Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Quelle: DDP/nbe

 
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