Berlin Jäger dürfen auch künftig danebenschießen

Berlin · Wer künftig an einer Treibjagd teilnehmen will, muss nachweisen, dass er das Schießen vorher auf einem Übungsstand geprobt hat. Dabei ist jedoch unerheblich, wie gut der Jäger das Ziel getroffen hat oder ob er sogar nur daneben schoss. So sieht es eine Reform des Jagdgesetzes vor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium plant.

Demnach will Ressortchef Christian Schmidt (CSU) erstmals bundeseinheitliche Standards für Schießnachweise bei sogenannten Gesellschaftsjagden einführen. Bisher gelten in jedem Bundesland andere Regelungen. Die künftigen Nachweise dürfen dem Gesetzentwurf zufolge nicht älter als ein Jahr sein. Sie sollen dafür sorgen, dass die Schießleistung der Jäger verbessert wird, damit die Sicherheit bei Jagden mit vielen Teilnehmern steigt und Tierleid durch angeschossenes Wild vermieden wird. Ein Nachweis, wie gut der Jäger schießen kann, ist aber auch künftig nicht erforderlich.

Harald Ebner, Obmann der Grünen im Agrarausschuss des Bundestages, sieht daher im Entwurf erhebliche Mängel. Der reine Schießnachweis sage "rein gar nichts über die Treffsicherheit aus", kritisiert Ebner und fordert einen jährlichen Übungsnachweis samt Mindesttrefferquote für jede Form der Jagd. Nur so könne Tierleid verringert werden.

Auch Andreas Kinser, Jagdexperte bei der Deutschen Wildtier-Stiftung in Hamburg, sieht Nachbesserungsbedarf. Ein Leistungsnachweis hätte im Sinne des Tierschutzes zum Gesetz dazugehört, meint er. Allerdings hält Kinser die Reform trotzdem für einen Schritt in die richtige Richtung. Schließlich führe das vorgeschriebene Übungsschießen dazu, dass Jäger ihre eigenen Fähigkeiten besser einschätzen könnten. Das gilt insbesondere für jene, die zwar vor langer Zeit einen Jagdschein erworben haben, aber nur selten auf Jagd gehen.

Zu dem Gesetz werden Länder und Verbände heute im Ministerium angehört, danach soll es vom Kabinett verabschiedet werden.

(RP)
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