Übernahme von Pflegekosten durch Kinder CDU-Gesundheitsexperte Spahn begrüßt BGH-Urteil

Berlin · Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat das BGH-Urteil zur Verpflichtung von Kindern, sich an den Pflegekosten mittelloser Eltern zu beteiligen, auch wenn diese den Kontakt mit den Kindern abgebrochen haben, grundsätzlich begrüßt.

 Jens Spahn sagt: "Familie ist man ein Leben lang."

Jens Spahn sagt: "Familie ist man ein Leben lang."

Foto: dpa

"Die gegenseitige Verpflichtung von Eltern und Kindern, füreinander auch finanziell einzustehen, wenn man als junger Mensch oder als Pflegebedürftiger nicht für sich alleine sorgen kann, ist grundsätzlich richtig", sagte Spahn unserer Redaktion. "Familie ist man halt ein Leben lang."

Spahn verwies darauf, dass die Freigrenzen so hoch seien, "dass man schon ziemlich gut verdienen muss, um überhaupt herangezogen zu werden".

Eltern können den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern grundsätzlich abbrechen, ohne deshalb im Alter Unterhaltsansprüche gegen sie zu verlieren, hatte der Bundesgerichtshof entschieden. Solch ein einseitiger Kontaktabbruch allein ist noch keine "vorsätzliche schwere Verfehlung", die zum Verlust des sogenannten Elternunterhalts führt. Az.: XII ZB 607/12

Der BGH präzisierte damit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternunterhalt. Laut einer früheren Entscheidung verlieren Eltern diesen Anspruch, wenn sie den Kontakt zu minderjährigen Kindern abbrechen.

(RP/das)
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