Analyse Der politische Präsident

Düsseldorf · Der verfassungsrechtlich bewusst verzwergte Bundespräsident kann den engen Rahmen sprengen und die freie, auch anstößige Rede zu seinem Markenzeichen machen. Es ist allerdings manchmal Grenzgängerei.

"Gott sei Dank, Gauck ist anders"
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Vom Staatsrechtler Rupert Scholz (er war 1988/89 für elf Monate Verteidigungsminister) stammt der Satz, eine Verfassung habe kurz und dunkel zu sein, also keinen Platz für politisches Allerlei zu bieten. Liest man Abschnitt V unseres Grundgesetzes, der sich in acht Artikeln dem Verfassungsorgan "Bundespräsident" widmet, leuchtet sehr schnell ein: Hier geht es nicht dunkel, aber fix und karg zu. Das Staatsoberhaupt rangiert zwar dort, wo es im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland schon dem Namen nach hingehört: nämlich oben. Aber in Wahrheit erscheint der oft als "Erster Bürger im Staat" apostrophierte Bundespräsident trotz seiner hierarchisch-protokollarischen Spitzenstellung verfassungsrechtlich verzwergt.

Das war bei der Gründung der Bundesrepublik aus wohlerwogenen Gründen so gewollt. Denn es war in der Weimarer Republik (1919-1933) deren letztes Staatsoberhaupt Paul von Hindenburg, der durch die formal korrekte Ernennung des NSDAP-Führers Adolf Hitler die größte Katastrophe der deutschen Geschichte ausgelöst hatte. Hindenburg handelte aufgrund seiner in der Weimarer Verfassung verankerten Machtfülle. So kam Hitler am 30. Januar 1933 legal und nicht etwa durch Umsturz ins Reichskanzleramt.

In die bewusste und gewollte Reduktion ihres Amtes aufs ganz überwiegend Formale und Zeremonielle, bei gleichzeitiger Stärkung der Verfassungsorgane Bundestag, Bundesregierung/Bundeskanzler, Bundesverfassungsgericht und Bundesrat, haben sich alle elf Bundespräsidenten von Theodor Heuss bis Joachim Gauck gefügt. Dem einen fiel das leichter als dem anderen, aber weitgehend unbestritten gilt bis heute der Satz: "Wir sind mit unseren Bundespräsidenten gut zurechtgekommen." Es gab bedeutende, unter ihnen Theodor Heuss (1949-1959), Gustav Heinemann (1969-1974) oder Richard von Weizsäcker (1984-1994); einige zogen weniger tiefe Spuren, etwa Walter Scheel (1974-1979), Horst Köhler (2004-2010) oder Christian Wulff (2010-2012). Aber niemand hat im Amt die Spur eines Anlasses dafür gegeben, den Präsidenten gemäß Artikel 61 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen und wegen Rechtsbruchs aus dem Oberstübchen der Republik zu entfernen.

Joachim Gauck würdigt die friedliche Revolution von Leipzig
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Joachim Gauck, der 2012 zum Präsidenten gewählte ostdeutsche Pfarrer und frühere Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, erfreute sich wie die meisten seiner Vorgänger relativ rasch nach Amtsantritt großer Beliebtheit im Volk. Es hat auch diesen Bundespräsidenten nicht direkt wählen können, würde es aber wohl tun, falls die Verfassung diese Möglichkeit schaffte. Die Beliebtheit Gaucks beruht so wie jene vieler seiner Vorgänger seit 1949 nicht auf seinen ureigenen formalen und zeremoniellen Pflichten, als da etwa sind: Staatsbesuche absolvieren, Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennen, Gesandte beglaubigen und empfangen, Orden verleihen, Bundesgesetze gegenzeichnen. Gauck entledigt sich dieser Präsidentenpflichten so wie seine Vorgänger mit Würde und zunehmender Routine.

Was er dagegen offenbar von heißem Herzen gerne, sicherlich auch politisch berechnend und mit dem für ihn charakteristischen Temperament tut, das brachte ihm - außer bei Rechts- und Linksradikalen - parteiübergreifend Zustimmung ein. Ob Gaucks wiederkehrende Plädoyers für mehr außenpolitische und damit verbunden militärische Verantwortung Deutschlands auf dem Globus stets ehrlich begrüßt wurden, darf bezweifelt werden. Indes, erstens belieben die wahrhaft mächtigen Politiker zu bluffen, und zweitens tendieren sie dazu, das, was der Bundespräsident vielleicht provokativ zum Besten gibt, unter "Niedriger hängen!" und "Es gibt Wichtigeres als Präsidenten-Worte!" abzubuchen.

Wie kein Verfassungsorgan sonst ist der relativ machtlose Bundespräsident auf die Macht seiner Ausstrahlung als Redner angewiesen. Hier entscheidet sich, ob für den, der über den Parteien stehen und das Gemeinwesen honorig repräsentieren soll, gilt: Gewogen und für zu leicht befunden, oder eben: Der Mann hat uns allen was zu sagen.

Joachim Gauck – Bundespräsident und Bundesbeauftragter für Stasi-Akten
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Das ist Joachim Gauck

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Anders als beispielsweise der politisch sehr zurückhaltende Karl Carstens (1979-1984) in seinem Staatsnotar-Verständnis vom Präsidentenamt, reizt Gauck seine Karten aus, wenn es gilt, sich als politischer Präsident Gehör zu verschaffen. Nicht die Verfassung, aber die bundesrepublikanische Staatspraxis hat dazu geführt, dass besonders wortmächtige Präsidenten, wozu Gauck zählt, ihre im Grundgesetz so nicht ausdrücklich vorgesehene Rolle eines Anstoß gebenden, auch politisch anstößigen Mahners ausfüllen. Adressaten sind das Volk, aber mehr noch die Mächtigen in der Politik und in den Parteien. Ob Gauck die rechtsextreme NPD und ihre Anhänger als "Spinner" abwatscht; oder ob er, wie jetzt geschehen, an die linksextreme Vergangenheit der SED erinnert, die zweimal seit 1989 ihren Namen geändert hat, sich nun Die Linke nennt und 25 Jahre nach dem Mauerfall und dem folgenden Ende des Unrechtsstaats DDR Thüringen einen Ministerpräsidenten aus ihren Reihen zumuten will - Gauck stürzt sich als Präsident ins aktuell Politische. Dem britischen Staatsoberhaupt käme Vergleichbares nicht in den Sinn. Was Gauck jetzt tat, war präsidiale Grenzgängerei, diesmal zulasten der Linkspartei. Gaucks Tun ist umso mehr hinzunehmen, je dringlicher die Frage ist, der er sich traut, eine vernehmbare Stimme zu verleihen.

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Noch einmal: Die Figur des "politischen Präsidenten" gehört zur deutschen Staatspraxis. Jeder Präsident, auch Gauck, ist frei darin, ob und wie er seine Sorge um die Res publica zum Ausdruck bringt. Das freie Präsidenten-Wort muss auch wehtun dürfen.

(RP)
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