Gesetze unterschrieben Gauck macht den Weg für die PKW-Maut frei

Berlin · Bundespräsident Joachim Gauck hat mit seiner Unterschrift den Weg für die Einführung der PKW-Maut freigemacht. Nun kann es an die Umsetzung gehen. Ob die EU-Kommission ihre Drohung tatsächlich wahr macht, und die Maut anfechten wird, ist noch offen.

Das bedeutet die Pkw-Maut für Autofahrer
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Das bedeutet die Pkw-Maut für Autofahrer

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Bundespräsident Joachim Gauck hat die zwei umstrittenen Gesetze zur Einführung der Pkw-Maut unterzeichnet. Das teilte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts am Montag in Berlin mit. Damit können die Neuregelungen in Kraft treten, was aber erst für 2016 vorgesehen ist. Offen ist, ob die EU-Kommission diese wegen europarechtlicher Bedenken anfechten wird.

Die Bundesregierung will inländische Autofahrer durch Gegenleistungen bei der Kfz-Steuer für die Einführung der Maut entschädigen. Deshalb besteht das Paket aus zwei Gesetzen - eines zur Regelung der Maut und eines für Änderungen bei der Kfz-Steuer. Faktisch würde die Maut damit nur Ausländer treffen. Der EU-Kommission zufolge macht dies die Maßnahme rechtlich angreifbar.

Maut grundsätzlich kein Problem

Die EU-Verträge verbieten es den Mitgliedstaaten, Bürger anderer europäischen Staaten gegenüber den eigenen zu benachteiligen. Eine Maut an sich ist aber kein Problem. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Pkw-Maut so ausgestaltet, dass sie europarechtlich unbedenklich ist.

Alle Gesetze müssen vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor sie in Kraft treten können. Dabei prüft dieser aber nur, ob sie nach den Vorgaben der Verfassung zustande gekommen sind. Einen darüber hinaus gehenden Ermessensspielraum in politischen Fragen hat er nicht. Bundestag und Bundesrat hatten die Maut-Gesetze gebilligt.

(AFP)
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