Bundesverfassungsgericht NPD-Klage gegen Bundespräsidentenwahl gescheitert

Karlsruhe · Eine Klage der rechtsextremen NPD gegen die Wahl von Bundespräsident Joachim Gauck 2012 ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter verwarfen entsprechende Anträge des ehemaligen Parteivorsitzenden Udo Pastörs gegen das Wahlverfahren.

 Joachim Gaucks Wahl zum Bundespräsidenten war rechtens.

Joachim Gaucks Wahl zum Bundespräsidenten war rechtens.

Foto: dpa

Die Wahl Gaucks zum Staatsoberhaupt ist nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Pastörs war Mitglied der Bundesversammlung, die Gauck 2012 wählte. Er sah seine Rechte als Versammlungsmitglied auch dadurch verletzt, dass die Wahl ohne mündliche Aussprache erfolgte.

Die Richter sahen jedoch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Dieses sehe die Wahl des Staatsoberhauptes ohne Aussprache vor, hieß es. Einen Antrag Pastörs, die Wahl Gaucks für ungültig zu erklären und eine Wiederwahl anzuordnen, verwarf das Gericht als unzulässig.

Das Verfassungsgericht hatte erst im Juni Klagen Pastörs gegen zwei Bundespräsidentenwahlen abgewiesen. Dabei ging es um die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 und die Wahl von Christian Wulff 2010.

(dpa)
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