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panorama Bundestag plenum APN
  Foto: dapd, APN
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Breite Mehrheit im Bundestag: Jobcenter-Reform beschlosen

zuletzt aktualisiert: 17.06.2010 - 12:34

Berlin (RPO). Der Bundestag hat die Reform der Jobcenter mit breiter Mehrheit beschlossen. Für die dafür erforderliche Verfassungsänderung stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch SPD und Grüne.

Nach mehr als zweijährigem Streit zwischen Union und SPD sowie Bund und Ländern hat der Bundestag mit einer großen Mehrheit den Weg für die Reform der Jobcenter frei gemacht. Das Parlament beschloss am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union, FDP und SPD das Regelwerk, das auch eine Grundgesetzänderung enthält. Langzeitarbeitslose können damit auch weiterhin von den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betreut werden.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lobte das Regelwerk als "moderne und gute Lösung". Mit den vorgesehenen Zielvereinbarungen würden in ganz Deutschland gleichwertig qualitative Maßstäbe bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen eingeführt. Den Weg zur Reform bezeichnete von der Leyen als "steinig und schwierig".

Trotz zahlreicher Verhandlungen konnten sich Union und SPD sowie Bund und Länder lange nicht auf eine Reform einigen. Eine Verständigung war aber notwendig, da für die angestrebte Grundgesetzänderung eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zwingend ist. Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Jobcentern für verfassungswidrig erklärte.

Zwar hatte schon Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und dem rheinland-pfälzischen Regierungschef Kurt Beck (SPD) einen Kompromiss ausgearbeitet, der eine Verfassungsänderung vorsah. Zum Ärger vieler Ministerpräsidenten blockierte im Frühjahr 2009 aber die Unions-Fraktion die Pläne.

Scholz' Nachfolgerin von der Leyen setzte daher zunächst auf eine freiwillige vertragliche Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen. Dies wurde aber vonseiten der Länder blockiert. Im März kam schließlich der Durchbruch: Union, FDP und SPD einigten sich mit Vertretern der Länder auf das jetzt beschlossene Regelwerk. Die Grünen votierten bei der Abstimmung im Bundestag zwar für die Grundgesetzänderung, enthielten sich aber bei dem Entwurf, der die organisatorischen Details regelt. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen, ein Ja gilt aber als sicher.

Der FDP-Abgeordnete Christian Ahrendt sagte, die Änderung führe dazu, dass die Arbeitsverwaltung näher an die Menschen heranrücke. Angesichts der nötigen Verfassungsänderung mahnte er aber: "Dieser Weg muss die Ausnahme bleiben."

Linke-Parteivize Katja Kipping kritisierte dagegen, die Reform gehe "am eigentlich Notwendigen vorbei". Wichtig sei es, die Sanktionen für Langzeitarbeitslose abzuschaffen und die Regelsätze zu erhöhen.

Die Opposition kritisierte in der Debatte vor allem die geplanten Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik durch das schwarz-gelbe Sparpaket. Die SPD-Sozialexpertin Anette Kramme bezeichnete die geplanten Streichungen zahlreicher Programme für Arbeitslose als "verantwortungslos". Gerade bei den Alleinerziehenden, Älteren und jungen Betroffenen werde aktive Arbeitsmarktpolitik damit nicht mehr stattfinden.

Die Linke-Politikerin Sabine Zimmermann sprach von einer "Drangsalierung" der Menschen durch das "Kahlschlag"-Paket der Bundesregierung. Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer kritisierte den "kalten Stempel der FDP" auf dem Sparpaket. Keine einzige Gruppe werde so sehr "geschröpft" wie die Arbeitslosen.

Von der Leyen verteidigte die Pläne. Keinem einzigen Arbeitslosen sei geholfen, wenn Deutschland "an seinen eigenen Schulden erstickt", sagte sie. Daher würden die weniger wirksamen Instrumente in der Arbeitsmarktpolitik gestrichen. Der Sozialstaat werde damit auf feste Füße gestellt.

Quelle: DDP/AFP/csr

 
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